Radaranlage auf der Friedberger Landstraße in Höhe der Friedberger Warte
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2014, OM 3609 entstanden aus Vorlage: OF 687/10 vom 19.10.2014
Betreff: Radaranlage auf der Friedberger Landstraße in Höhe der Friedberger Warte Der Magistrat wird gebeten, auf der Friedberger Landstraße stadtauswärts am Fußgängerüberweg östlich der Friedberger Warte eine Radaranlage zur Erfassung von Ampel- und Geschwindigkeitsverstößen einzurichten.
Begründung: Unter anderem Grundschüler aus Preungesheim überqueren insbesondere östlich der Friedberger Warte die Friedberger Landstraße. Durch die neu eingerichtete Verkehrsführung ausschließlich nördlich um die Friedberger Warte herum, ist dieser Bereich leider unübersichtlicher und unfallgefährdeter als früher, als die Verkehrsführung auf der Friedberger Landstraße noch beidseitig um die Friedberger Warte erfolgte. Der Verkehr sollte hier ständig überwacht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Oktober 2014OFOF 687/10Radaranlage auf der Friedberger Landstraße in Höhe der Friedberger WarteOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. November 2014Sie sind hierOMOM 3609Radaranlage auf der Friedberger Landstraße in Höhe der Friedberger WarteDirektanregung
- 23. Januar 2015STST 114Radaranlage auf der Friedberger Landstraße in Höhe der Friedberger WarteStellungnahme
- 20. Juli 2015Antwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 1046Radaranlage auf der Friedberger Landstraße in Höhe der Friedberger WarteStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats