Radaranlage auf der Friedberger Landstraße in Höhe der Friedberger Warte
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Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2015, ST 1046
Betreff: Radaranlage auf der Friedberger Landstraße in Höhe der Friedberger Warte Entsprechend seiner vorläufigen Stellungnahme vom 23.01.2015, ST 114, hat der Magistrat die in Rede stehende Örtlichkeit im Sinne der Anregung des Ortsbeirats einer eingehenden Prüfung unterzogen. Hiernach ist es zutreffend, dass es sich bei dem genannten Straßenabschnitt um einen sehr hoch von allen Verkehrsarten frequentierten Bereich handelt, der von allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern besondere Aufmerksamkeit erfordert. Die Unfälle an der Einmündung der Homburger Landstraße auf die Friedberger Landstraße lassen sich indes nicht auf Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstöße zurückführen sondern auf ein sonstiges Fehlverhalten, wie beispielsweise unachtsame Fahrweise, insbesondere der motorisierten Verkehrsteilnehmer. Vor diesem Hintergrund vermag der Magistrat nicht zu erkennen, dass die Installation einer kombinierten Anlage zur Überwachung von Geschwindigkeits- und Rotlichtverstößen sich als zielführend im Sinne der Anregung erweisen würde. Der Magistrat wird jedoch die verkehrliche Situation weiter aufmerksam beobachten und hierzu auch Geschwindigkeitsmessungen vornehmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Oktober 2014OFOF 687/10Radaranlage auf der Friedberger Landstraße in Höhe der Friedberger WarteOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. November 2014OMOM 3609Radaranlage auf der Friedberger Landstraße in Höhe der Friedberger WarteDirektanregung
- 23. Januar 2015STST 114Radaranlage auf der Friedberger Landstraße in Höhe der Friedberger WarteStellungnahme
- 20. Juli 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 1046Radaranlage auf der Friedberger Landstraße in Höhe der Friedberger WarteStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab