Studierendenhaus in Niederrad
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 06.05.2011, OM 35 entstanden aus Vorlage: OF 16/5 vom 04.05.2011
Betreff: Studierendenhaus in Niederrad Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Baugenehmigung für den Neubau des KOMM schnellstmöglich erteilt wird. Zudem sollten für das Ersatzgebäude beziehungsweise die Interimslösung folgende Punkte gelten:
- Übernahme der Unterhaltskosten durch die Uniklinik (bis zu 10.000 Euro/Jahr);
- Nebenkosten (wie Reinigung und ähnliches) werden wie bisher übernommen;
- Organisation und Kostenübernahme des Umzugs durch das Klinikum;
- Interimslösung wird bis zur Errichtung des Neubaus zur Verfügung gestellt;
- Selbstverwaltung und Hausrecht bleiben bei den Studenten;
- Mitspracherecht der Studenten bei der Planung des Neubaus. Begründung: Das "KOMM" wird für vielfältige Zwecke genutzt. Außer Fachschaftstreffen, studentischen Lern- oder Theatergruppen und diversen Vortragsreihen findet hier zum Beispiel auch jährlich die bekannte und vielfrequentierte Frankfurter "Teddyklinik" statt. Die Leitung des Klinikums hat durch ihre Handlungen das Selbstverwaltungsrecht der Studentenschaft verletzt. Die nachträglichen Bemühungen um eine gemeinsame Lösung sind zwar zu begrüßen, doch ist es den Studenten nicht zuzumuten, auf unbestimmte Zeit auf den zentralen Ort ihres "Campuslebens" verzichten zu müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Mai 2011OFOF 16/5Studierendenhaus in Niederrad: Abriss erst nach Interimslösung: Umbau der WäschereiOrtsbeiratsantrag · SPD
- 6. Mai 2011Sie sind hierOMOM 35Studierendenhaus in NiederradDirektanregung
- 8. Juli 2011Antwort des Magistrats · nach 9 WochenSTST 818Studierendenhaus in NiederradStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats