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Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Parken in der Schwalbacher Straße

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 1
83 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 1 schlägt vor, die Parkflächen in der Schwalbacher Straße zu überplanen, um die Sicherheit für Fußgänger und Schüler zu erhöhen. Durch die Schaffung von Sichtachsen, zusätzlichen Fahrradbügeln und einer E-Scooter-Abstellzone wird eine Verbesserung der Verkehrssicherheit angestrebt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Schwalbacher Straße — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.

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Anregung

Der Ortsbeirat stimmt der Vorplanung des Magistrates gemäß Stellungnahme vom 13.12.2022, ST 2828, und der Anlage 1 zur Überplanung der Parkflächen in der Schwalbacher Straße zu mit der Maßgabe, dass folgende Ergänzungen und Änderungen abweichend zur Stellungnahme ST 2828 umgesetzt werden :

  1. Schaffung von Sichtachsen und Aufstellung von Radbügeln vor den Kreuzungen, Einmündungen und Fußgängerüberwegen zur Erhöhung der Sicherheit der zu Fuß Gehenden und der Kinder auf ihren Schulwegen.
  2. Umwandlung zweier Parkplätze vor der Liegenschaft Frankenallee 144 in eine Lade- und Lieferzone für zwei Fahrzeuge.
  3. Anbringung zusätzlicher Fahrradbügel insbesondere für die Schülerinnen und Schüler der Paul-Hindemith-Schule und der Kita.
  4. Schaffung einer Abstellzone für E-Scooter.
  5. Berücksichtigung der Anlage 1 mit Anmerkungen, Ergänzungen und Korrekturen.

Begründung

Die vom Magistrat vorgelegten Planungen weisen in die richtige Richtung. Insbesondere werden auf allen Geh- und Schulwegen die erforderlichen Mindestbreiten eingehalten. Ob die Markierungen auf den Gehwegen ein Überfahren durch Pkw verhindern, muss künftig überprüft und ggf. nachjustiert werden. Eine Optimierung der Planung durch die Schaffung zusätzlicher Fahrradbügel vor Kreuzungen und Einmündungen sowie die Einrichtung einer E-Scooter-Abstellzone erhöht die Verkehrssicherheit. Auch die Fahrbahnbreite wird dadurch weniger eingeschränkt als bisher. Durch den Entfall weniger Pkw-Stellplätze können zahlreiche Fahrradstellplätze und eine Lade- und Lieferzone geschaffen werden, sodass die Gehwege frei gehalten werden und künftig insgesamt mehr Stellplätze zur Verfügung stehen als zuvor.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Juni 2022OFOF 568/1Energiekrise und Lichtsmog entgegentreten - Beleuchtung reduzierenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 6. September 2022OMOM 2626Energiekrise und Lichtsmog entgegentreten - Beleuchtung reduzierenDirektanregung
  3. 25. November 2022STST 2664Energiekrise und Lichtsmog entgegentreten - Beleuchtung reduzierenStellungnahme
  4. 19. Dezember 2022STST 2828Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Längsparken in der Schwalbacher StraßeStellungnahme
  5. 31. Januar 2023OFOF 749/1Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Parken in der Schwalbacher StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  6. 21. Februar 2023Sie sind hier
    OMOM 3588Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Parken in der Schwalbacher Straße
    Direktanregung
  7. 16. Juni 2023STST 1361Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Parken in der Schwalbacher StraßeStellungnahme
  8. 26. Januar 2024Antwort des Magistrats · nach 83 WochenSTST 193Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Parken in der Schwalbacher StraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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