Schaffung geschützter öffentlicher Räume zum Treffen und Aufhalten von Jugendlichen im Ortsbezirk
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 9 schlägt vor, geschützte öffentliche Räume für Jugendliche im Ortsbezirk zu schaffen, um Konflikte mit Anwohnern zu minimieren. Ziel ist es, einen Ort für Begegnungen und Rückzugsmöglichkeiten zu schaffen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Jugendliche sind ein Teil unserer Gesellschaft und halten sich somit auch im öffentlichen Raum auf. Häufig kommt es hier fast zwangsläufig zu Konflikten mit Anwohnerinnen und Anwohnern.
Ein geschützter öffentlicher Raum erfüllt für Jugendliche viele Funktionen. Er ist ein Ort für Begegnung, Treffpunkt und Ausgangspunkt für gemeinsame Aktivitäten und Rückzugsort für das "Unter-sich-Sein". Er sollte mit Sitz- und Unterstandsmöglichkeiten sowie genügend Abfallkörben ausgestattet sein.
Im Unterschied zu Kindern gibt es für Jugendliche so gut wie keinen öffentlichen, geschützten Bereich im Ortsbezirk.
Der Magistrat wird daher gebeten, zu prüfen und zu berichten, wo sich solche geschützten öffentlichen Räume mit möglichst wenig Konfliktpotenzial mit Anwohnerinnen und Anwohnern im Ortsbezirk realisieren lassen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Februar 2023OFOF 462/9Schaffung geschützter öffentlicher Räume zum Treffen und Aufhalten von Jugendlichen im OrtsbezirkOrtsbeiratsantrag · SPD
- 16. Februar 2023Sie sind hierOMOM 3571Schaffung geschützter öffentlicher Räume zum Treffen und Aufhalten von Jugendlichen im OrtsbezirkDirektanregung
- 22. Mai 2023Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1065Schaffung geschützter öffentlicher Räume zum Treffen und Aufhalten von Jugendlichen im OrtsbezirkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats