Abstellsituation von E-Scootern im Ortsbezirk
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 7 fordert den Magistrat auf, Maßnahmen zur Verbesserung der Abstellsituation von E-Scootern im Ortsbezirk zu ergreifen. Ziel ist es, Gehwege und Verkehrswege nicht zu blockieren und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
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Der Magistrat wird gebeten, 1. auf die Betreiber zuzugehen und von diesen einzufordern, die Fahrzeuge von sich aus so zu platzieren, dass Gehwege nicht blockiert werden und es zu keiner Behinderung anderer Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer kommt; 2. alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die Betreiber zu verpflichten, durch Geofencing ein Abstellen der Fahrzeuge in Gebieten, die offensichtlich unerlaubt befahren wurden, zu unterbinden; 3. weiterhin die Betreiber zu verpflichten, die Abstellsituation ihrer Fahrzeuge regelmäßig und engmaschig zu überwachen und verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge zu entfernen; 4. statt dem Free-Floating-Prinzip ein stationsgebundenes Modell einzuführen, wie dies bereits bei anderen Sharing-Diensten üblich ist. Dabei sind insbesondere Standorte sinnvoll, die sich im Umfeld von Haltestellen des ÖPNV befinden, sodass verschiedene Mobilitätsangebote miteinander verknüpft werden können. Jedoch gilt es, die oben beschriebene Blockade von Bus- und Bahnstationen durch eine entsprechende Positionierung der Abstellstationen auszuschließen. Zusätzlich sind auch festgeschriebene Parkmöglichkeiten im Straßenraum denkbar. 5. Ebenso müssen etwaige Geschwindigkeitslimits sowie die Einhaltung der Richtlinien für einen sicheren Straßenverkehr regelmäßig kontrolliert werden, um beispielsweise das Tandem-Fahren, alkoholisierte Fahrten und das Überholen auf engen Bürgersteigen zu unterbinden. Sollte dies keine Abhilfe schaffen, müssen bauliche Maßnahmen geprüft werden, die zu schnelles und rücksichtsloses Fahren, insbesondere auf Gehwegen, unterbinden.
Begründung
Mit der beginnenden Saison der Bereitstellung von E-Scootern zum Verleih wird wieder die unbefriedigende Abstellsituation dieser Fahrzeuge offensichtlich. Die Fahrzeuge finden sich kreuz und quer im gesamten Ortsbezirk abgestellt, oftmals mitten auf den Fußgängerwegen und als Stolperstreifen auf den Blindenleitsystemen. Besonders ärgerlich war die initiale Bereitstellung der Fahrzeuge durch die Vermieterinnen und Vermieter. Die E-Scooter wurden massenhaft in Verkehrswege gestellt und blockierten sogar Bushaltestellen, waren also pittoresk in Reihe aufgestellt und versperrten sogar den Ausstieg aus den Bussen an den Stationen am Arthur-Stern-Platz. Weiterhin finden sich die E-Scooter in Bereichen z. B. an der Nidda, die mit diesen Fahrzeugen nicht befahren werden dürfen. Dass die E-Scooter dort hingeschoben wurden, ist eher unwahrscheinlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Juni 2021OFOF 42/7Abstellsituation von E-Scootern im OrtsbezirkOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD, die_farbechten_-_LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, FREIE_WÄHLER
- 29. Juni 2021Sie sind hierOMOM 350Abstellsituation von E-Scootern im OrtsbezirkDirektanregung
- 25. Oktober 2021Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1981Abstellsituation von E-Scootern im OrtsbezirkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats