Abstellsituation von E-Scootern im Ortsbezirk
Zusammenfassung
Der Magistrat erkennt den Handlungsbedarf bezüglich der Abstellsituation von E-Scootern an und plant die Erstellung einer Sondernutzungserlaubnis sowie eines Auflagenkatalogs. Ziel ist es, das wilde Abstellen von E-Scootern zu verhindern und somit gefährliche Situationen im öffentlichen Raum zu vermeiden.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat stimmt dem Ortsbeirat zu, dass rund um das Thema E-Scooter Handlungsbedarf besteht und erarbeitet daher derzeit in ämterübergreifender Abstimmung die Sondernutzungserlaubnis und einen Auflagenkatalog für die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Raum. Ziel ist es, den Gremien einen entscheidungsreifen Vorschlag vorzulegen. Unter anderem soll das "wilde" Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Raum verhindert und damit gefährlichen Situationen vorgebeugt werden. Die Ausweisung von Stellflächen kann erst nach Abstimmung des Auflagenkatalogs für die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Raum erfolgen. Im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), unter die auch E-Scooter fallen, ist auch die Ausweisung von Stellflächen auf der Fahrbahn oder im Seitenstreifen - gegebenenfalls unter Wegfall von Parkflächen - vorstellbar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Juni 2021OFOF 42/7Abstellsituation von E-Scootern im OrtsbezirkOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD, die_farbechten_-_LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, FREIE_WÄHLER
- 29. Juni 2021OMOM 350Abstellsituation von E-Scootern im OrtsbezirkDirektanregung
- 25. Oktober 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1981Abstellsituation von E-Scootern im OrtsbezirkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab