Gestaltung des Kinderspielplatzes an der Kita Gladiolenstraße
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 19.09.2014, OM 3485 entstanden aus Vorlage: OF 233/15 vom 03.09.2014
Betreff: Gestaltung des Kinderspielplatzes an der Kita Gladiolenstraße Der Magistrat wird gebeten, bei einer Neugestaltung des Kinderspielplatzes an der neuen Kita Gladiolenstraße die Wünsche und Vorstellungen von Kindern aus Nieder-Eschbach mit einzubeziehen. Dazu können die kinderbetreuenden Institutionen in Nieder-Eschbach (Kindergärten, Grundschule, ev. Kirche) sowie Eltern und Kinder der Nachbarschaft angesprochen werden. Vor der Umsetzung ist die Planung dem Ortsbeirat vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. September 2014OFOF 233/15Gestaltung des Kinderspielplatzes an der Kita GladiolenstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. September 2014Sie sind hierOMOM 3485Gestaltung des Kinderspielplatzes an der Kita GladiolenstraßeDirektanregung
- 22. Dezember 2014Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1569Gestaltung des Kinderspielplatzes an der Kita GladiolenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats