Gestaltung des Kinderspielplatzes an der Kita Gladiolenstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1569
Betreff: Gestaltung des Kinderspielplatzes an der Kita Gladiolenstraße Die Grundüberholung des Kinderspielplatzes im Gladiolenweg wurde in die Prioritätenliste "Neubau und Wiederherstellung von Spielanlagen" aufgenommen. Der Magistrat bedauert, keinen verbindlichen Termin für die Grundüberholung des Spielplatzes nennen zu können. Ursache hierfür ist die Anzahl der abzuarbeitenden Planungs- und Sanierungsvorhaben, die die verfügbaren Personalressourcen beanspruchen. Der Magistrat begrüßt die Initiative zur Einbindung der örtlichen kinderbetreuenden Institutionen und kommt unaufgefordert auf den Ortsbeirat zu, sobald mit der Planung begonnen werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. September 2014OFOF 233/15Gestaltung des Kinderspielplatzes an der Kita GladiolenstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. September 2014OMOM 3485Gestaltung des Kinderspielplatzes an der Kita GladiolenstraßeDirektanregung
- 22. Dezember 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1569Gestaltung des Kinderspielplatzes an der Kita GladiolenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab