Parken in der Kalmitstraße im Bereich Donnersbergstraße
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 26.06.2009, OM 3415 entstanden aus Vorlage: OF 805/5 vom 29.04.2009
Betreff: Parken in der Kalmitstraße im Bereich Donnersbergstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Kalmitstraße zwischen Trifelsstraße und Bahnüberführung das illegale Parken auf dem Gehweg mit geeigneten Mitteln zu verhindern. Dabei sollte geprüft werden, ob im Bereich östlich der Einmündung mit der Donnersbergstraße das Parken auf der Fahrbahn angeordnet werden kann.
Begründung: Der Gehweg vor und hinter der Einmündung mit der Donnersbergstraße ist regelmäßig von Kfz zugeparkt. Da sich hinter der Bahnüberführung mehrere Ziele für die Niederräder Bevölkerung befinden, u.a. drei Supermärkte und die Polizeiwache, und die Unterführung für sich schon eine gefährliche Verkehrssituation darstellt, sollte der Gehweg in einem für Fußgänger verkehrssicheren Zustand sein. In Teilbereichen könnte aufgrund der Fahrbahnbreite ein Parken auf der Straße erlaubt werden, was auch zu einer verminderten Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs beitragen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. April 2009OFOF 805/5Parken in der Kalmitstraße im Bereich DonnersbergstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. Juni 2009Sie sind hierOMOM 3415Parken in der Kalmitstraße im Bereich DonnersbergstraßeDirektanregung
- 3. August 2009Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1183Parken in der Kalmitstraße im Bereich DonnersbergstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats