Kein Durchgangsverkehr vor der Helmholtzschule
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Mit dem Unfall eines Schülers an einem ampelgesicherten Übergang über die Habsburgerallee steht die Helmholtzschule vor dem Problem, dass die „Hochallee“ auf der Habsburgerallee als erweiterter Schulhof aus Sicherheitsgründen nicht mehr genutzt werden kann. Gleichzeitig wurde der bisherige Schulhof aufgrund des Neubaus einer Cafeteria deutlich verkleinert. Die Schulgemeinde hat den Ortsbeirat bei einem Ortstermin überzeugt, dass für ein Ganztagesangebot auch nach der Fertigstellung der Cafeteria der Schulhof deutlich zu klein ist und somit eine Erweiterung des Schulgeländes unumgänglich wird. Dies aber kann nur geschehen, wenn die Fläche der Habsburgerallee vor der Schule umgewidmet und Teile der Hochallee dem Schulgelände hinzugefügt werden. Der Ortsbeirat ist der Auffassung, dass das Verkehrsaufkommen auf der Habsburgerallee zwischen Henschelstraße und Wittelsbacherallee die Überlegung nahelegt, den motorisierten Verkehr auf der südlichen Seite der Habsburgerallee im Gegenverkehr zu führen, auch um eine gegebene Gefährdung der Schülerschaft zu minimieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2009, ST 1284 Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2010, ST 117 Aktenzeichen: 32 1
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 23.06.2009, OM 3383
entstanden aus Vorlage: OF 520/4 vom 09.06.2009
Betreff:
Kein Durchgangsverkehr vor der Helmholtzschule
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten es gibt, die nördlichen Fahrspuren der Habsburgerallee zwischen Brüder-Grimm-Straße und Helmholtzstraße vom motorisierten Verkehr zu befreien und diesen auf die südlichen Fahrspuren der Habsburgerallee zu verlegen (Gegenverkehr), um so das Schulgelände der Helmholtzschule erweitern zu können.
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, dabei das gesamte Teilstück der Habsburgerallee von der Henschelstraße bis zur Kreuzung Wittelsbacherallee in die Überlegungen einzubeziehen.
Begründung:
Mit dem Unfall eines Schülers an einem ampelgesicherten Übergang über die Habsburgerallee steht die Helmholtzschule vor dem Problem, dass die "Hochallee“ auf der Habsburgerallee als erweiterter Schulhof aus Sicherheitsgründen nicht mehr genutzt werden kann. Gleichzeitig wurde der bisherige Schulhof aufgrund des Neubaus einer Cafeteria deutlich verkleinert.
Die Schulgemeinde hat den Ortsbeirat bei einem Ortstermin überzeugt, dass für ein Ganztagesangebot auch nach der Fertigstellung der Cafeteria der Schulhof deutlich zu klein ist und somit eine Erweiterung des Schulgeländes unumgänglich wird. Dies aber kann nur geschehen, wenn die Fläche der Habsburgerallee vor der Schule umgewidmet und Teile der Hochallee dem Schulgelände hinzugefügt werden.
Der Ortsbeirat ist der Auffassung, dass das Verkehrsaufkommen auf der Habsburgerallee zwischen Henschelstraße und Wittelsbacherallee die Überlegung nahelegt, den motorisierten Verkehr auf der südlichen Seite der Habsburgerallee im Gegenverkehr zu führen, auch um eine gegebene Gefährdung der Schülerschaft zu minimieren.
Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Juni 2009OFOF 520/4Kein Durchgangsverkehr vor der HelmholtzschuleOrtsbeiratsantrag · SPD, GRÜNE
- 23. Juni 2009Sie sind hierOMOM 3383Kein Durchgangsverkehr vor der HelmholtzschuleDirektanregung
- 24. August 2009STST 1284a) Gefahrensituation an der Helmholtzschule kurzfristig entschärfen b) Kein Durchgangsverkehr vor der HelmholtzschuleStellungnahme
- 22. Januar 2010Antwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 117Gefahrensituation an der Helmholtzschule kurzfristig entschärfen Kein Durchgangsverkehr vor der HelmholtzschuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats