Künftiges Baugebiet „An der Wolfsweide“
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 09.09.2014, OM 3380 entstanden aus Vorlage: OF 656/10 vom 08.09.2014
Betreff: Künftiges Baugebiet "An der Wolfsweide" Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Planungen bezüglich des Neubaugebietes "An der Wolfsweide" innovative Lösungen für wohnortnahes Lernen und Arbeiten sowie für den erforderlichen Lärmschutz zur Bundesautobahn 661 zu erarbeiten und im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates 10 öffentlich vorzustellen. Der KGV "An der Wolfsweide" bleibt zu schützen.
Begründung: Der Ortsbeirat 10 ist sehr stark daran interessiert, neben neuem Wohnraum möglichst Schulflächen und Arbeitsplätze zu erhalten beziehungsweise zu schaffen. Wenn durch intelligentes und zukunftsorientiertes Planen Schulraum (beispielsweise für eine Oberstufe) und Gewerbeobjekte mit Arbeitsstellen entstehen und diese Lärmschutzerfordernisse berücksichtigen, wird die Zufriedenheit bezüglich der Planungen erhöht. Des Weiteren können so nicht nutzbare Flächen sinnvoll genutzt werden. Gewerbeflächen beispielsweise auf der zur Bundesautobahn 661 gerichteten Seite des Neubaugebietes könnten unter Berücksichtigung entsprechend ausgerichteter Baulichkeiten sogar für störende Nutzungen in Erwägung gezogen werden, ohne dass dies zu einer tatsächlichen Lärmsteigerung führen würde. Die Zufahrt für diesen Bereich kann über die Friedberger Landstraße erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. September 2014OFOF 656/10Künftiges Baugebiet .An der Wolfsweide.Ortsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE_WÄHLER, FDP
- 9. September 2014Sie sind hierOMOM 3380Künftiges Baugebiet „An der Wolfsweide“Direktanregung
- 22. Dezember 2014Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1578Künftiges Baugebiet "An der Wolfsweide"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats