Künftiges Baugebiet "An der Wolfsweide"
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Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1578
Betreff: Künftiges Baugebiet "An der Wolfsweide" Wie bereits berichtet, ist das bisher seitens des Magistrats verfolgte städtebauliche Konzept durch den Erhalt der Kleingartenanlage wesentlich zu verändern. Da die Kleingartenfläche einen Großteil der geplanten Baufläche in Anspruch genommen hat, verbleiben lediglich noch untergeordnete Bauflächen. Einer Weiterführung des Bebauungsplans für diese stark reduzierte Bebauungsmöglichkeit wird derzeit noch geprüft.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. September 2014OFOF 656/10Künftiges Baugebiet .An der Wolfsweide.Ortsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE_WÄHLER, FDP
- 9. September 2014OMOM 3380Künftiges Baugebiet „An der Wolfsweide“Direktanregung
- 22. Dezember 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1578Künftiges Baugebiet "An der Wolfsweide"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab