Fahrradverkehr im Krälingweg
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Weinstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.10.2026.
- Baugebiet „Nördlich Weinstraße“ in Preungesheim05.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Bauvorhaben in Preungesheim Gießener Straße / Weinstraße, Bebauungsplan B 51929.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Anwohner des künftigen Baugebietes B915 „nördliche Weinstraße/Gießener Straße“ im alten, teils sehr engen Ortskern von P20.08.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
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Anregung an den Magistrat vom 23.06.2009, OM 3372 entstanden aus Vorlage: OF 784/10 vom 03.06.2009
Betreff: Fahrradverkehr im Krälingweg Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob Maßnahmen ergriffen werden können, damit die im Krälingweg gegen die Einbahnstraße fahrenden Radfahrer sicher die Homburger Landstraße überqueren können.
Begründung: Der Krälingweg ist für den Fahrradverkehr gegen die Einbahnstraße freigegeben worden. Er ist auch eine wichtige Verbindung für Fahrradfahrer, die vom Frankfurter Bogen Richtung Weinstraße und Eckenheim weiterfahren wollen. Wenn diese Radfahrer aber die Homburger Landstraße überqueren wollen, so ist die Einmündung des Krälingweges nicht in die dortige Ampelanlage eingebunden. Da diese Einmündung sehr unübersichtlich ist, stellt die Überquerung für die Radfahrer eine erhebliche Gefahr dar, der abgeholfen werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Juni 2009OFOF 784/10Fahrradverkehr im KrälingwegOrtsbeiratsantrag · FDP
- 23. Juni 2009Sie sind hierOMOM 3372Fahrradverkehr im KrälingwegDirektanregung
- 23. September 2009STST 1404Fahrradverkehr im KrälingwegStellungnahme
- 25. Februar 2010Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 365Fahrradverkehr im KrälingwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats