Fahrradverkehr im Krälingweg
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Krählingweg ist für den Fahrradverkehr gegen die Einbahnstraße freigegeben worden. Er ist auch eine wichtige Verbindung für Fahrradfahrer, die vom Frankfurter Bogen Richtung Weinstraße und Eckenheim weiterfahren wollen. Wenn diese Radfahrer aber die Homburger Landstraße überqueren wollen, so ist die Einmündung des Krählingweges nicht in die dortige Ampelanlage eingebunden. Da diese Einmündung sehr unübersichtlich ist, stellt die Überquerung für die Radfahrer eine erhebliche Gefahr dar, der abgeholfen werden muss.
Inhalt
Antrag vom 03.06.2009, OF 784/10
Betreff:
Fahrradverkehr im Krälingweg
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat möge Maßnahmen ergreifen, damit die im Krählingweg gegen die Einbahnstraße fahrenden Radfahrer sicher die Homburger Landstraße überqueren können.
Begründung:
Der Krählingweg ist für den Fahrradverkehr gegen die Einbahnstraße freigegeben worden. Er ist auch eine wichtige Verbindung für Fahrradfahrer, die vom Frankfurter Bogen Richtung Weinstraße und Eckenheim weiterfahren wollen. Wenn diese Radfahrer aber die Homburger Landstraße überqueren wollen, so ist die Einmündung des Krählingweges nicht in die dortige Ampelanlage eingebunden. Da diese Einmündung sehr unübersichtlich ist, stellt die Überquerung für die Radfahrer eine erhebliche Gefahr dar, der abgeholfen werden muss.
Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Juni 2009Sie sind hierOFOF 784/10Fahrradverkehr im KrälingwegOrtsbeiratsantrag · FDP
- 23. Juni 2009OMOM 3372Fahrradverkehr im KrälingwegDirektanregung
- 23. September 2009STST 1404Fahrradverkehr im KrälingwegStellungnahme
- 25. Februar 2010Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 365Fahrradverkehr im KrälingwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme