Außenstelle Sozialrathaus in Niederursel Übernahme der Aufgaben durch das Quartiersmanagement Nordweststadt
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Thema Umwelt und Energie verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3352 entstanden aus Vorlage: OF 295/8 vom 29.05.2018
Betreff: Außenstelle Sozialrathaus in Niederursel Übernahme der Aufgaben durch das Quartiersmanagement Nordweststadt Wie in der letzten Sitzung des Ortsbeirats von der Leiterin des Sozialrathauses Nord mitgeteilt wurde, wird auch die Außenstelle des Sozialrathauses in Niederursel wegen zu geringer Nachfrage geschlossen. Presseberichten zur Folge werden mit der Schließung der Außenstelle in Nieder-Eschbach deren Aufgaben zum Teil durch das Quartiersmanagement übernommen. Eine ähnliche Lösung mit dem Quartiersmanagement Nordweststadt wäre auch für die Nordweststadt und Niederursel sinnvoll. Dieses vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, sich dafür einzusetzen, dass nach der Schließung der Außenstelle des Sozialrathauses in Niederursel deren Aufgaben zumindest teilweise vom Quartiersmanagement der Nordweststadt übernommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Mai 2018OFOF 295/8Außenstelle Sozialrathaus in Niederursel Übernahme der Aufgaben durch das Quartiersmanagement NordweststadtOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. Juni 2018Sie sind hierOMOM 3352Außenstelle Sozialrathaus in Niederursel Übernahme der Aufgaben durch das Quartiersmanagement NordweststadtDirektanregung
- 3. September 2018Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1694Außenstelle Sozialrathaus in Niederursel Übernahme der Aufgaben durch das Quartiersmanagement NordweststadtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats