Ortsumfahrung Praunheim/Raumbedarfe der Europäischen Schule Frankfurt und der Ernst-Reuter-Schule
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 17.07.2014, OM 3339 entstanden aus Vorlage: OF 496/8 vom 17.07.2014
Betreff: Ortsumfahrung Praunheim/Raumbedarfe der Europäischen Schule Frankfurt und der Ernst-Reuter-Schule Vorgang: M 94/14 Der Magistrat wird beauftragt, wie folgt zu verfahren:
- Die Vorlage M 94 wird nicht weiter verfolgt.
- Für den Ortsbezirk 8 wird eine ausführliche Stellungnahme zu den im Anhang befindlichen Punkten der "Einzelkritik" gegeben.
- Es wird geprüft und berichtet, ob die Fläche am Praunheimer Weg Richtung Feld gegenüber der Europäischen Schule (sog. "Trasse") in die Erweiterungsplanungen der Europäischen Schule und ggf. auch der Ernst-Reuter-Schule aufgenommen werden kann und ob ein Gesamtkonzept für die Schulen auch gemeinsam von den beiden Schulen genutzte Flächen einschließen kann. Begründung: Zu 1 und 2: Die im Vortrag des Magistrats vom 09.05.2014, M 94, dargestellten Planungen sehen eine Straße mit Anbindung bis zum Praunheimer Weg - und damit auch ein hohes Verkehrsaufkommen direkt vor mehreren Schulen - vor. Dabei dient die Straße weniger der Ortsumfahrung Praunheim als vielmehr nur noch der Anbindung des Praunheimer Gewerbegebiets. Ein Verkehrsprojekt, das Verkehrsprobleme nicht löst, sondern lediglich von einem in den anderen Stadtteil verlagert bzw. die Nordweststadt zusätzlich zu dem ohnehin bleibenden hohen Verkehrsaufkommen in Praunheim belastet, ist nicht nachvollziehbar und auch nicht zukunftsfähig. Zu 3: Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich die Existenz der Europäischen Schule Frankfurt (ESF) am Praunheimer Weg und versteht die Notwendigkeit weiteren Raumbedarfs, auch über die jetzigen Planungen hinaus. Es ist zu vermuten, dass die Europäische Schule in naher Zukunft aufgrund ihres Wachstums weiteren Raumbedarf haben wird, diesbezüglich ist ohnehin das Ergebnis der entsprechenden Machbarkeitsstudie abzuwarten. Der Ortsbeirat kann sich gut vorstellen, den Grünstreifen am Praunheimer Weg Richtung Feld gegenüber der Europäischen Schule (sog. "Trasse") für die bauliche Erweiterung der Europäischen Schule und der Ernst-Reuter-Schule (ERS) zu nutzen - zum Teil wird diese Fläche bereits jetzt zur Betreuung der Kinder der ESF genutzt. Diese Fläche sollte genügend Platz bieten, um Raummangel nachhaltig zu begegnen. Der Ortsbeirat hält es für unverantwortlich, eine solche Nutzung der Fläche ungeprüft abzulehnen. Anlage 1 (ca. 219 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Mai 2014MM 94Verkehrsuntersuchung Ortsumfahrung PraunheimMagistratsvortrag
- 22. Mai 2014OFOF 475/8Raumbedarfe der Europäischen Schule Frankfurt am Main und der Ernst-Reuter-SchuleOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 17. Juli 2014OFOF 496/8Raumbedarfe der Europäischen Schule Frankfurt am Main und der Ernst-Reuter-SchuleOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 17. Juli 2014Sie sind hierOMOM 3339Ortsumfahrung Praunheim/Raumbedarfe der Europäischen Schule Frankfurt und der Ernst-Reuter-SchuleDirektanregung
- 6. Oktober 2014STST 1317Ortsumfahrung Praunheim/Raumbedarfe der Europäischen Schule Frankfurt und der Ernst-Reuter-SchuleStellungnahme
- 16. März 2015STST 442Ortsumfahrung Praunheim/Raumbedarfe der Europäischen Schule Frankfurt und der Ernst-Reuter-SchuleStellungnahme
- 2. Oktober 2015Antwort des Magistrats · nach 73 WochenSTST 1460Ortsumfahrung Praunheim/Raumbedarfe der Europäischen Schule Frankfurt und der Ernst-Reuter-SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats