Ampelphase für Radverkehr/Fußgänger an der Theodor-Heuss-Allee/Ecke Varrentrappstraße
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 2 schlägt vor, die Ampelphase am Fußgänger- und Fahrradübergang Theodor-Heuss-Allee/Ecke Varrentrappstraße anzupassen, um eine sichere Querung der stark befahrenen Straße zu ermöglichen. Dies ist wichtig für die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern und soll Wartezeiten reduzieren.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Ampelphase am Fußgänger- und Fahrradübergang Theodor-Heuss-Allee/Ecke Varrentrappstraße dahin gehend anzupassen, dass die Theodor-Heuss-Allee mit einer Ampelphase zu queren ist.
Begründung
Der Übergang ist auf einem längeren Stück der Theodor-Heuss-Allee der einzige für Fußgänger- und Radverkehr und für diesen von zentraler Bedeutung. Es ist nicht angenehm, an dieser stark befahrenen Straße in der Mitte warten zu müssen. Schließlich ist es auch ein Zeitverlust, wenn das Queren der Straße nur bei mehrfachem Warten möglich ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. November 2022OFOF 545/2Ampelphase für Radverkehr/Fußgänger an der TheodorHeussAllee/Ecke VarrentrappstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 5. Dezember 2022Sie sind hierOMOM 3325Ampelphase für Radverkehr/Fußgänger an der TheodorHeussAllee/Ecke VarrentrappstraßeDirektanregung
- 17. April 2023STST 942Ampelphase für Radverkehr/Fußgänger an der Theodor-Heuss-Allee/Ecke VarrentrappstraßeStellungnahme
- 22. September 2023Antwort des Magistrats · nach 44 WochenSTST 1955Ampelphase für Radverkehr/Fußgänger an der Theodor-Heuss-Allee/Ecke VarrentrappstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats