Kennzeichnung der Parkfläche auf dem Bürgersteig
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 06.09.2011, OM 331 entstanden aus Vorlage: OF 46/7 vom 23.08.2011
Betreff: Kennzeichnung der Parkfläche auf dem Bürgersteig Der Magistrat wird gebeten, die Parkfläche auf dem Bürgersteig der Straße "Am Hopfengarten" in Rödelheim so zu kennzeichnen (weiße Linie), dass ein Kinderwagen auf dem Bürgersteig ohne eine etwaige Behinderung geschoben werden kann.
Begründung: Wegen der hohen Wohndichte in der Straße "Am Hopfengarten", Rödelheim, begrüßt der Ortsbeirat die durch Schilder genehmigte Parkmöglichkeit auf den beiden Bürgersteigseiten (links und rechts der Fahrbahn, zur Hälfte auf dem Bürgersteig, zur Hälfte auf der Straße). Durch die nicht eingezeichnete Begrenzung auf dem Bürgersteig tritt jedoch immer häufiger der Fall auf, dass die Fahrzeuge zu weit auf dem Bürgersteig parken. Personen mit Kinderwagen müssen auf die Fahrbahn ausweichen. Um diesem Zustand entgegenzuwirken, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, entsprechende Linien - in Form von Begrenzungslinien - für die Fahrzeuge einzuzeichnen. Anlage 1 (ca. 284 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. August 2011OFOF 46/7Kennzeichnung der Parkfläche auf dem BürgersteigOrtsbeiratsantrag · CDU
- 6. September 2011Sie sind hierOMOM 331Kennzeichnung der Parkfläche auf dem BürgersteigDirektanregung
- 19. Dezember 2011Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1411Kennzeichnung der Parkflächen auf dem BürgersteigStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats