Kennzeichnung der Parkflächen auf dem Bürgersteig
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Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2011, ST 1411
Betreff: Kennzeichnung der Parkflächen auf dem Bürgersteig Der Anregung wird grundsätzlich entsprochen. Die angeregte Parkmarkierung wird jedoch zunächst auf der Fahrbahn aufgebracht. Da an der bezeichneten Örtlichkeit der Bürgersteig mit Verbundpflaster belegt ist, wäre eine dort aufgebrachte Markierung bei zukünftigen Arbeiten in der Gehwegfläche nur mit einem unverhältnismäßigen personellen und kostenintensiven Aufwand wieder herzustellen. Die Ausführung erfolgt im
- Quartal 2012.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. August 2011OFOF 46/7Kennzeichnung der Parkfläche auf dem BürgersteigOrtsbeiratsantrag · CDU
- 6. September 2011OMOM 331Kennzeichnung der Parkfläche auf dem BürgersteigDirektanregung
- 19. Dezember 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1411Kennzeichnung der Parkflächen auf dem BürgersteigStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab