Entfernung illegaler Graffiti vom Städtepartnerschaftsschild Deuil-La-Barre und Nieder-Eschbach sowie Wiederaufhängen der blauen Hinweisschilder an den…
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Entfernung illegaler Graffiti vom Städtepartnerschaftsschild Deuil-La-Barre und Nieder-Eschbach sowie Wiederaufhängen der blauen Hinweisschilder an den Ortseingängen zur Partnerstadt von Nieder-Eschbach
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Deuil-La-Barre-Straße — 22 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 02.10.2026.
- Verlegung des Fußgängerüberwegs auf der Deuil-la-Barre-Straße westlich der U-Bahn-Schienen02.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Schulwegsicherheit: Schulwegtermin, Verkehrsbeobachtung und wirksame Barrieren vor den Zebrastreifen18.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Quellwasser fließt über die Fahrbahn an der Gabelung DeuilLaBarreStraße / Niedererlenbacher Straße18.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Deuil-La-Barre-Straße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 11.07.2014, OM 3298 entstanden aus Vorlage: OF 227/15 vom 24.06.2014
Betreff: Entfernung illegaler Graffiti vom Städtepartnerschaftsschild Deuil-La-Barre und Nieder-Eschbach sowie Wiederaufhängen der blauen Hinweisschilder an den Ortseingängen zur Partnerstadt von Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Standorten (Ortseingänge) die hier ursprünglich vorhandenen blauen Hinweisschilder auf die Partnerstadt Deuil-La-Barre wieder anbringen zu lassen: - Homburger Landstraße (von Bonames kommend unter dem Stadtteilschild Nieder-Eschbach) - Homburger Landstraße (Ortseingang von Ober-Eschbach kommend) - Brücke Am Martinszehnten (unter dem Stadtteilschild Nieder-Eschbach) - Deuil-La-Barre-Straße (von Nieder-Erlenbach kommend) Ferner wird der Magistrat gebeten, die illegalen Graffiti auf dem Städtepartnerschaftsschild (Standort vor dem Festplatz in der Rudolf-Breitscheid-Straße) entfernen zu veranlassen.
Begründung: Die blauen Europa-Hinweisschilder mit Hinweis auf die Nieder-Eschbacher und Frankfurter Partnerstadt Deuil-La-Barre fehlen. Diese sollten an den Ortseingängen wieder angebracht werden. Das Schild am Festplatz wurde mit Tags verschandelt und beschmiert. Es muss von den illegalen Graffiti befreit werden. Das gebietet sich allein schon im Hinblick auf die Außendarstellung der bestehenden Städtepartnerschaft mit Deuil-La-Barre, auf die die Nieder-Eschbacher zu Recht stolz sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Juni 2014OFOF 227/15Entfernung illegaler Graffiti vom Städtepartnerschaftsschild Deuil-La-Barre und Nieder-Eschbach sowie Wiederaufhängen der blauen Hinweisschilder an den Ortseingängen zur Partnerstadt von Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. Juli 2014Sie sind hierOMOM 3298Entfernung illegaler Graffiti vom Städtepartnerschaftsschild Deuil-La-Barre und Nieder-Eschbach sowie Wiederaufhängen der blauen Hinweisschilder an den Ortseingängen zur Partnerstadt von Nieder-EschbachDirektanregung
- 27. Oktober 2014Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1391Entfernung illegaler Graffiti vom Städtepartnerschaftsschild Deuil-La-Barre und Nieder-Eschbach sowie Wiederaufhängen der blauen Hinweisschilder an den Ortseingängen zur Partnerstadt von Nieder-EschbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats