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Entfernung illegaler Graffiti vom Städtepartnerschaftsschild Deuil-La-Barre und Nieder-Eschbach sowie Wiederaufhängen der blauen Hinweisschilder an den…

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Entfernung illegaler Graffiti vom Städtepartnerschaftsschild Deuil-La-Barre und Nieder-Eschbach sowie Wiederaufhängen der blauen Hinweisschilder an den Ortseingängen zur Partnerstadt von Nieder-Eschbach

Vorlagentyp: OFCDU
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Städtepartnerschaftsschild Deuil-La-Barre und Nieder-Eschbach sowie Wiederaufhängen der blauen Hinweisschilder an den Ortseingängen zur Partnerstadt von Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Standorten (Ortseingänge) die hier ursprünglich vorhandenen blauen Hinweisschilder auf die Partnergemeinde Deuil-La-Barre wieder anbringen zu lassen: Homburger Landstraße (von Bonames kommend unter dem Stadtteilschild Nieder-Eschbach) Homburger Landstraße ( Ortseingang von Ober-Eschbach kommend) Brücke Am Martinszehnten (unter dem Stadtteilschild Nieder-Eschbach) Der Magistrat wird ferner gebeten, die Entfernung der illegalen Graffiti auf dem Städtepartnerschaftsschild (Standort vor dem Festplatz Seite Rudolf-Breitscheid-Straße) zu veranlassen. Begründung: Die blauen Europa-Hinweisschilder mit Hinweis auf die Nieder-Eschbacher und Frankfurter Partnerstadt Deuil-La-Barre fehlen. Diese sollten an den Ortseingängen wieder angebracht werden. Das Schild am Festplatz wurde mit Tacs verschandelt und beschmiert. Es muss von den illegalen Graffitis befreit werden. Das gebietet sich allein schon im Hinblick auf die Außendarstellung der bestehenden Städtepartnerschaft mit Deuil-La-Barre, auf die die Nieder-Eschbacher zu Recht stolz sind.

Inhalt

Antrag vom 24.06.2014, OF 227/15

Betreff: Entfernung illegaler Graffiti vom Städtepartnerschaftsschild Deuil-La-Barre und Nieder-Eschbach sowie Wiederaufhängen der blauen Hinweisschilder an den Ortseingängen zur Partnerstadt von Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Standorten (Ortseingänge) die hier ursprünglich vorhandenen blauen Hinweisschilder auf die Partnergemeinde Deuil-La-Barre wieder anbringen zu lassen: Homburger Landstraße (von Bonames kommend unter dem Stadtteilschild Nieder-Eschbach) Homburger Landstraße ( Ortseingang von Ober-Eschbach kommend) Brücke Am Martinszehnten (unter dem Stadtteilschild Nieder-Eschbach) Der Magistrat wird ferner gebeten, die Entfernung der illegalen Graffiti auf dem Städtepartnerschaftsschild (Standort vor dem Festplatz Seite Rudolf-Breitscheid-Straße) zu veranlassen.

Begründung: Die blauen Europa-Hinweisschilder mit Hinweis auf die Nieder-Eschbacher und Frankfurter Partnerstadt Deuil-La-Barre fehlen. Diese sollten an den Ortseingängen wieder angebracht werden. Das Schild am Festplatz wurde mit Tacs verschandelt und beschmiert. Es muss von den illegalen Graffitis befreit werden. Das gebietet sich allein schon im Hinblick auf die Außendarstellung der bestehenden Städtepartnerschaft mit Deuil-La-Barre, auf die die Nieder-Eschbacher zu Recht stolz sind.Beratung im Ortsbeirat: 15

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Juni 2014Sie sind hier
    OFOF 227/15Entfernung illegaler Graffiti vom Städtepartnerschaftsschild Deuil-La-Barre und Nieder-Eschbach sowie Wiederaufhängen der blauen Hinweisschilder an den Ortseingängen zur Partnerstadt von Nieder-Eschbach
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 11. Juli 2014OMOM 3298Entfernung illegaler Graffiti vom Städtepartnerschaftsschild Deuil-La-Barre und Nieder-Eschbach sowie Wiederaufhängen der blauen Hinweisschilder an den Ortseingängen zur Partnerstadt von Nieder-EschbachDirektanregung
  3. 27. Oktober 2014Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1391Entfernung illegaler Graffiti vom Städtepartnerschaftsschild Deuil-La-Barre und Nieder-Eschbach sowie Wiederaufhängen der blauen Hinweisschilder an den Ortseingängen zur Partnerstadt von Nieder-EschbachStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 15
Sitzung 35 · 11.07.2014
TO I, TOP 6
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3298 2014 Die Vorlage OF 227/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Aufzählung um folgende Punkte ergänzt wird: - Deuil-La-Barre-Straße (von Nieder-Erlenbach kommend) - Deuil-La-Barre-Straße (von Ober-Erlenbach kommend)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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