Zusätzliche Hinweise auf dem verkehrsberuhigten Bereich der Wasserhofstraße
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 08.06.2018, OM 3297 entstanden aus Vorlage: OF 869/5 vom 19.05.2018
Betreff: Zusätzliche Hinweise auf dem verkehrsberuhigten Bereich der Wasserhofstraße Der Magistrat wird gebeten, zusätzliche Hinweise auf den verkehrsberuhigten Bereich der Wasserhofstraße anzubringen, zum Beispiel - Aufbringen eines Schachbrettmusters am Beginn des verkehrsberuhigten Bereiches; - Aufbringen eines Piktogramms "Vorsicht Kinder" am Beginn des verkehrsberuhigten Bereichs; - Anbringen eines Zusatzschildes "Schrittgeschwindigkeit".
Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass die im verkehrsberuhigten Bereich der Wasserhofstraße vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit immer häufiger missachtet wird. Der Ortsbeirat hält es daher für geboten, mittels geeigneter Maßnahmen auf die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit hinzuwirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Mai 2018OFOF 869/5Zusätzliche Hinweise auf dem verkehrsberuhigten Bereich der WasserhofstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 8. Juni 2018Sie sind hierOMOM 3297Zusätzliche Hinweise auf dem verkehrsberuhigten Bereich der WasserhofstraßeDirektanregung
- 3. September 2018Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1732Zusätzliche Hinweise auf dem verkehrsberuhigten Bereich der WasserhofstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats