Fahrradständer auf dem Karl-Perott-Platz
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Thema Fahrradfahren verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 10.07.2014, OM 3289 entstanden aus Vorlage: OF 469/8 vom 19.05.2014
Betreff: Fahrradständer auf dem Karl-Perott-Platz Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, an welcher Stelle auf dem Karl-Perott-Platz oder in der Nähe ein Fahrradständer angebracht werden kann. Dieser Fahrradständer sollte je nach vorgeschlagenem Standort auch leicht abbaubar sein, damit durch den Fahrradständer die Nutzung des Platzes bei Veranstaltungen (z. B. Tribüne für Fastnachtsumzug) nicht beeinträchtigt wird.
Begründung: Auf dem Karl-Perott-Platz gibt es kaum Möglichkeiten, ein Fahrrad gegen Diebstahl zu sichern. Somit ist ein unbeschwertes Verweilen zum Einkaufen auf dem Markt und zum Lesen im Zusammenhang mit dem Bücherschrank nicht möglich. Je nach vorgeschlagenem Standort des Fahrradständers muss es möglich sein, dass dieser Ständer abgebaut werden kann. Der Fahrradständer sollte in jedem Fall kein Hindernis für Veranstaltungen (z. B. Tribüne für Fastnachtsumzug) auf dem Karl-Perott-Platz darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Mai 2014OFOF 469/8Fahrradständer auf dem Karl-Perott-PlatzOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. Juli 2014Sie sind hierOMOM 3289Fahrradständer auf dem Karl-Perott-PlatzDirektanregung
- 12. September 2014Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1194Fahrradständer auf dem Karl-Perott-PlatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats