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Mobbing und sexuelle Belästigung im Ortsbezirk 10

Vorlagentyp: OM
36 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3272 entstanden aus Vorlage: OF 548/10 vom 16.05.2018

Betreff: Mobbing und sexuelle Belästigung im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird gebeten, jeglicher Art von Mobbing und/oder sexueller Belästigung - besonders an Schulen und öffentlichen/sozialen Einrichtungen - nachzugehen. Dies sollte in Zusammenarbeit mit Eltern, Sozialarbeitern und Lehrkräften geschehen. Eine Sensibilisierung dafür ist auch bei Kindern und Jugendlichen erforderlich.

Begründung: Auch eine scheinbar harmlose Bemerkung in dieser Richtung kann für die Betroffenen eine Demütigung und Erniedrigung mit Folgen sein. Der Ortsbeirat stellt sich gegen jegliche Art von Mobbing und sexueller Belästigung. Eine Verharmlosung ist nicht hinnehmbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. Mai 2018OFOF 548/10Mobbing und sexuelle Belästigung im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 5. Juni 2018Sie sind hier
    OMOM 3272Mobbing und sexuelle Belästigung im Ortsbezirk 10
    Direktanregung
  3. 25. Januar 2019Antwort des Magistrats · nach 36 WochenSTST 170Mobbing und sexuelle Belästigung im Ortsbezirk 10Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 10
Sitzung 26 · 23.10.2018
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 27 · 27.11.2018
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 28 · 22.01.2019
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1

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