Mobbing und sexuelle Belästigung im Ortsbezirk 10
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Ortsbezirk 10 Der OBR möge beschließen Der Magistrat wird gebeten, die zuständigen Stellen/Ämter aufzufordern, das jegliche Art von Mobbing und/oder sexueller Belästigung - besonders an Schulen und öffentlichen/sozialen Einrichtungen nachzugehen. Dies sollte in Zusammenarbeit mit Eltern, Sozialarbeitern und Lehrkräften geschehen. Eine Sensibilisierung dafür ist auch bei Kindern und Jugendlichen erforderlich. Begründung: Auch eine scheinbar harmlose Bemerkung in dieser Richtung kann für die Betroffenen eine Demütigung und Erniedrigung mit Folgen sein. Der OBR stellt sich gegen jegliche Art von Mobbing und sexueller Belästigung. Eine Verharmlosung ist nicht hinnehmbar.
Inhalt
Antrag vom 16.05.2018, OF 548/10
Betreff: Mobbing und sexuelle Belästigung im Ortsbezirk 10 Der OBR möge beschließen Der Magistrat wird gebeten, die zuständigen Stellen/Ämter aufzufordern, das jegliche Art von Mobbing und/oder sexueller Belästigung - besonders an Schulen und öffentlichen/sozialen Einrichtungen nachzugehen. Dies sollte in Zusammenarbeit mit Eltern, Sozialarbeitern und Lehrkräften geschehen. Eine Sensibilisierung dafür ist auch bei Kindern und Jugendlichen erforderlich.
Begründung: Auch eine scheinbar harmlose Bemerkung in dieser Richtung kann für die Betroffenen eine Demütigung und Erniedrigung mit Folgen sein. Der OBR stellt sich gegen jegliche Art von Mobbing und sexueller Belästigung. Eine Verharmlosung ist nicht hinnehmbar.Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Mai 2018Sie sind hierOFOF 548/10Mobbing und sexuelle Belästigung im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 5. Juni 2018OMOM 3272Mobbing und sexuelle Belästigung im Ortsbezirk 10Direktanregung
- 25. Januar 2019Antwort des Magistrats · nach 36 WochenSTST 170Mobbing und sexuelle Belästigung im Ortsbezirk 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme