Parkraumbewirtschaftungskonzept für den Ortsbezirk 5
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, ein neues Parkraumbewirtschaftungskonzept für den Ortsbezirk 5 zu erstellen, um die Parkraumsituation zu verbessern. Dies soll unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Anwohner und des lokalen Einzelhandels geschehen. Ziel ist es, eine ausgewogene Verteilung zwischen Anwohnerparken und freien Flächen zu erreichen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, für den kompletten Ortsbezirk 5 ein neues Parkraumbewirtschaftungskonzept auszuarbeiten und vorzulegen. Die Verteilung zwischen freien Flächen und Anwohnerparken soll dabei ausgewogen sein. Unter Berücksichtigung der Belange von Anwohnerinnen und Anwohnern und des lokalen Einzelhandels soll an geeigneten Stellen eine kostenpflichtige Parkraumbewirtschaftung erfolgen. Weiter sind moderne Formen der Mobilität wie Carsharing und Ladestationen für Elektroautos zu berücksichtigen. Auch genügend Abstellmöglichkeiten für Zweiräder sollen in der Planung Beachtung finden. Zu berücksichtigen ist ebenfalls der erhöhte Parkdruck durch Universitätsklinikum, Stadion und die Nähe zum Flughafen. Für Fußgängerinnen und Fußgänger soll, wenn möglich, eine Restbreite von 1,5 Metern auf Bürgersteigen zur Verfügung stehen. Die neue Parkordnung ist in Tag- und Nachtstunden durchzusetzen. In der Stellungnahme vom 23.07.2018, ST 1269, verweist der Magistrat auf das pilotweise veränderte Parkraummanagement in Teilen Bornheims. Erst in Abhängigkeit der Erfahrungen in Bornheim solle dann geprüft werden, auch andere Teile im Stadtgebiet umzusetzen. Nach mindestens drei Jahren sollte es nun möglich sein, den Frankfurter Süden zu planen.
Begründung
Weiterhin kommen in regelmäßigen Abständen Anwohnerinnen und Anwohner aus dem Ortsbezirk 5 auf die Mitglieder des Ortsbeirates zu mit individuellen Wünschen und Anregungen für die Parkraumnutzung in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft. Es ist unmöglich, diesen Anfragen nachzugehen, denn Überarbeitungen oder Änderungen in kleinen Abschnitten haben immer Konsequenzen für die erweiterte Nachbarschaft. Eine besondere Herausforderung im Frankfurter Süden ist, dass durch die Nähe des Flughafens Ortsfremde vor allem die Stadtteile Niederrad und Sachsenhausen für kostenfreies Parken nutzen. Auch Veranstaltungen im Stadion führen zu erhöhtem Parkdruck. Ein weiteres Beispiel ist das Universitätsklinikum, das seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern keine kostenfreien Parkmöglichkeiten zur Verfügung stellt und diese in den umliegenden Straßen ihre Autos abstellen. Anwohnerparken könnte Abhilfe schaffen, löst aber auch nicht jedes Problem. Insgesamt wäre es wichtig, für den kompletten Ortsbezirk ein einheitliches Parkraumbewirtschaftungskonzept zu haben mit nachvollziehbaren Regeln und einem ausgewogenen Maß von Anwohnerparken und freien Flächen. Hierbei ist eine bedarfsgerechte Planung des aktuell und in Zukunft benötigten Parkraums im Frankfurter Süden unerlässlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Juli 2018STST 1269Parkraumbewirtschaftungskonzept für den Ortsbezirk 5Stellungnahme
- 28. Mai 2021OFOF 64/5Parkraumbewirtschaftungskonzept für den Ortsbezirk 5 in FrankfurtOrtsbeiratsantrag · SPD
- 11. Juni 2021Sie sind hierOMOM 320Parkraumbewirtschaftungskonzept für den Ortsbezirk 5Direktanregung
- 17. September 2021Antwort des Magistrats · nach 165 WochenSTST 1704Parkraumbewirtschaftungskonzept für den Ortsbezirk 5Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats