Neugestaltung der Bornanlage in Harheim hier: Anti-Graffiti-Behandlung
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 05.09.2011, OM 318 entstanden aus Vorlage: OF 37/14 vom 22.08.2011
Betreff: Neugestaltung der Bornanlage in Harheim hier: Anti-Graffiti-Behandlung Der Magistrat wird aufgefordert, an den Natursteinstufen einen Graffitischutz aufbringen zu lassen. Der Graffitischutz soll bewirken, dass das Beschmieren der Steine unterbunden wird. Es ist zu vermuten, dass das Beschmieren der Natursteinstufen nicht ausbleiben wird, wie es bereits bei den Stufen des Rosenhügels (Harheim-Nord) und an anderen signifikanten Stellen ersichtlich ist. Einmal angebrachte Beschmierungen (insbesondere auf Natursteinen) sind, wenn überhaupt, kaum zu beseitigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. August 2011OFOF 37/14Neugestaltung der Bornanlage in Harheim hier: Anti-Graffiti-BehandlungOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. September 2011Sie sind hierOMOM 318Neugestaltung der Bornanlage in Harheim hier: Anti-Graffiti-BehandlungDirektanregung
- 28. November 2011Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1292Neugestaltung der Bornanlage in Harheim, hier: Anti-Graffiti-BehanldungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats