Neugestaltung der Bornanlage in Harheim hier: Anti-Graffiti-Behandlung
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenBegründung
Harheim hier: Anti-Graffiti-Behandlung Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, an den Natursteinstufen einen Graffitischutz aufbringen zu lassen. Der Graffitischutz soll bewirken, dass das Beschmieren der Steine unterbunden wird. Es ist zu vermuten, dass das Beschmieren der Natursteinstufen nicht ausbleiben wird, wie es bereits bei den Stufen des Rosenhügels (Harheim-Nord) und an anderen signifikanten Stellen ersichtlich ist. Einmal angebrachte Beschmierungen (insbesondere auf Natursteinen) sind, wenn überhaupt, kaum zu beseitigen.
Inhalt
Antrag vom 22.08.2011, OF 37/14
Betreff: Neugestaltung der Bornanlage in Harheim hier: Anti-Graffiti-Behandlung Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, an den Natursteinstufen einen Graffitischutz aufbringen zu lassen. Der Graffitischutz soll bewirken, dass das Beschmieren der Steine unterbunden wird. Es ist zu vermuten, dass das Beschmieren der Natursteinstufen nicht ausbleiben wird, wie es bereits bei den Stufen des Rosenhügels (Harheim-Nord) und an anderen signifikanten Stellen ersichtlich ist. Einmal angebrachte Beschmierungen (insbesondere auf Natursteinen) sind, wenn überhaupt, kaum zu beseitigen.Beratung im Ortsbeirat: 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. August 2011Sie sind hierOFOF 37/14Neugestaltung der Bornanlage in Harheim hier: Anti-Graffiti-BehandlungOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. September 2011OMOM 318Neugestaltung der Bornanlage in Harheim hier: Anti-Graffiti-BehandlungDirektanregung
- 28. November 2011Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1292Neugestaltung der Bornanlage in Harheim, hier: Anti-Graffiti-BehanldungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme