Helligkeitsgesteuerter statt nach der Uhrzeit gesteuerter Betrieb von Straßenlaternen in Frankfurt zur Reduktion des Energieverbrauchs
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Einführung einer Helligkeitssteuerung für Straßenlaternen in Frankfurt zu prüfen, um den Energieverbrauch zu reduzieren. Dies ist besonders wichtig, da die Notwendigkeit der Straßenbeleuchtung je nach Tageszeit und Jahreszeit variiert und eine zeitgemäße Steuerung erforderlich ist.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit eine Helligkeitssteuerung für Straßenlaternen im Stadtgebiet Frankfurt eingeführt werden kann.
Aktuell brennen die Straßenlaternen zu Uhrzeiten morgens und abends, an denen das Tageslicht schon längst bzw. noch für genügend Helligkeit sorgt. Es wäre energiesparend, die Straßenlaternen morgens früher aus- und abends später anzuschalten. Die Notwendigkeit der Straßenbeleuchtung verändert sich laufend je nach Jahreszeit. Eine Steuerung der An- und Ausschaltzeiten auf Basis der Uhrzeit erscheint nicht mehr zeitgemäß in Zeiten von Energieknappheit.
Der Magistrat wird deshalb gebeten, zu prüfen und zu berichten , inwieweit eine energieschonende, lumengesteuerte Beleuchtung der Straßenlaternen eingeführt werden kann. Damit würden die Straßen nur noch zu den Zeiten beleuchtet, zu denen eine Beleuchtung sinnvoll und notwendig ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Oktober 2022OFOF 374/9Helligkeitsgesteuerter statt nach der Uhrzeit gesteuerter Betrieb von Straßenlaternen in Frankfurt zur Reduktion des EnergieverbrauchsOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. November 2022Sie sind hierOMOM 3150Helligkeitsgesteuerter statt nach der Uhrzeit gesteuerter Betrieb von Straßenlaternen in Frankfurt zur Reduktion des EnergieverbrauchsDirektanregung
- 10. Februar 2023Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 459Helligkeitsgesteuerter statt nach der Uhrzeit gesteuerter Betrieb von Straßenlaternen in Frankfurt zur Reduktion des EnergieverbrauchsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats