Energiekosten
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, den Weiterbetrieb der sozialen Einrichtungen im Ortsbezirk durch Energiekostenzuschüsse sicherzustellen. Dies ist notwendig, um die finanziellen Engpässe aufgrund der gestiegenen Energiekosten zu überwinden und die Angebote für die Bürgerinnen und Bürger aufrechtzuerhalten.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenAnregung
Der Magistrat wird aufgefordert, den Weiterbetrieb der im Ortsbezirk bestehenden sozialen Einrichtungen freier Träger und Vereine durch Energiekostenzuschüsse sicherzustellen.
Begründung
Durch die stark gestiegenen Energiekosten wird für die im Ortsbezirk tätigen sozialen Einrichtungen der finanzielle Spielraum immer enger. Dies kann zu reduzierten Öffnungszeiten oder gar zur kompletten Einstellung des Betriebes und dadurch der Angebote führen. Die im Ortsbezirk tätigen sozialen Einrichtungen wie Jugendhäuser, Bürger- und Seniorentreffs sind für das soziale und kulturelle Leben des Stadtteils sehr wichtig. Das gleiche gilt auch für die im Ortsbezirk tätigen Vereine. Hinzukommt, dass manche sozialen Einrichtungen in energetisch sehr schlecht gedämmten Bauten der 60er-Jahre untergebracht sind. Sie haben dadurch wenig Energieeinsparmöglichkeiten und leiden schon im Normalbetrieb an hohen Betriebskosten. Die sozialen Einrichtungen und Vereine haben eine enorme Bedeutung für die im Ortsbezirk wohnenden Bürgerinnen und Bürger. Es ist im Interesse der Stadt mit seinen Bürgerinnen und Bürgern, den Weiterbetrieb der sozialen Einrichtungen über die Heizperiode sicherzustellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Oktober 2022OFOF 222/8EnergiekostenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 10. November 2022Sie sind hierOMOM 3136EnergiekostenDirektanregung
- 20. Februar 2023Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 511EnergiekostenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats