Parkraumbewirtschaftung entlang der Mainzer Landstraße zwischen Güterplatz und Galluswarte
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Güterplatz — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.
- Güterplatz – frühzeitige Beteiligung bei der Planung15.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Interimslösung an der ursprünglichen U5-Endhaltestelle „Europaviertel West“ planen und umsetzen04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Güterplatz: Illegales Halten und Parken unterbinden - Ladezone einrichten06.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3122 entstanden aus Vorlage: OF 593/1 vom 20.04.2018
Betreff: Parkraumbewirtschaftung entlang der Mainzer Landstraße zwischen Güterplatz und Galluswarte Aufgrund der vielen Firmen, die sich entlang der Mainzer Landstraße bis zur Galluswarte reihen, gibt es eine große Zahl von Berufstätigen, die mit dem eigenen Pkw zur Arbeit kommen. Die Zeiten der Belegung der legalen und illegalen Parkplätze zeigt deutlich, dass Pendler die Parkplätze belegen. Da die Büros fußläufig zum Hauptbahnhof liegen und durch Straßenbahnen und S-Bahnen optimal an den ÖPNV angebunden sind, könnte und sollte das kostenlose Parkplatzangebot für Einpendler verringert werden. Durch Parkraumbewirtschaftung stünden Parkplätze für Menschen zur Verfügung, die eine Arztpraxis aufsuchen oder einkaufen (auch kleine Einzelhändler gibt es!). Auch für Gewerbetreibende würde sich die Situation verbessern, wenn Kundinnen und Kunden bei Bedarf mit dem Auto dort halten könnten. Vor dem Grundstück der DWS wird der Parkraum bewirtschaftet. In diesem Bereich sind in der Regel keine Probleme durch illegales Parken zu beobachten und der Gehweg ist für zu Fuß Gehende problemlos zu nutzen. Es hat den Anschein, als würden Flächen, die als freie Parkplätze ausgewiesen sind, Autofahrer dazu einladen, diese Straßenabschnitte gezielt anzufahren, und wenn die legalen Parkplätze belegt sind, dann in diesen Bereichen (illegale) Abstellmöglichkeiten zu suchen (und zu finden!). Straßenabschnitte mit Parkraumbewirtschaftung scheinen dagegen Parkplatzsuchende eher abzuschrecken. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. zu prüfen, ob die Parkraumbewirtschaftung entlang der Mainzer Landstraße ausgeweitet werden kann; 2. bei positivem Ergebnis dieser Prüfung ohne erneutes Tätigwerden des Ortsbeirats weitere Parkplätze in Zonen mit Parkscheinautomaten einzubeziehen.
Begründung: Das Gallus ist hervorragend an den ÖPNV angeschlossen und Einpendler könnten meist problemlos das Auto stehen lassen. Solange aber immer noch viele einen Parkplatz finden und selten ein Bußgeld zahlen müssen, werden die Stadt - und insbesondere die innenstadtnahen Bereiche - belastet. Ziel muss es sein, die Stadt für die hier lebenden Menschen und die Gewerbetreibenden attraktiv und lebenswert zu machen. Menschen, die im Gallus oder im östlichen Europaviertel arbeiten, berichten, dass sie selbst oder Kolleginnen und Kollegen aus dem Umland mit dem Pkw zur Arbeit pendeln. Wenn man früh genug kommt, würde man immer einen Parkplatz finden, auch wenn dieser häufig nicht legal sei. Durchschnittlich würden zwischen drei und fünf Knöllchen im Monat kassiert, die in der Summe billiger als eine Fahrkarte des ÖPNV seien. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. April 2018OFOF 593/1Parkraumbewirtschaftung entlang der Mainzer Landstraße zwischen Güterplatz und GalluswarteOrtsbeiratsantrag · U.B.
- 8. Mai 2018Sie sind hierOMOM 3122Parkraumbewirtschaftung entlang der Mainzer Landstraße zwischen Güterplatz und GalluswarteDirektanregung
- 21. September 2018Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1890Parkraumbewirtschaftung entlang der Mainzer Landstraße zwischen Güterplatz und GalluswarteStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats