Carl-von-Noorden-Platz: ein Halteverbotsschild oder Fußgängerzonenschild aufstellen
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, auf dem Carl-von-Noorden-Platz ein Halteverbotsschild oder ein Fußgängerzonenschild aufzustellen, um das Falschparken zu verhindern. Dies ist notwendig, da der Platz nicht als Parkfläche ausgewiesen ist und die Ordnungskräfte die Situation nicht sanktionieren können.
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Carl-von-Noorden-Platz — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.09.2026.
- Die Heinrich-Hoffmann-Schule muss ihr Gebäude am Universitätsklinikum verlassen. Als neuer – von Schule und Magistrat fa24.09.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Carl-von-Noorden-Platz per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, auf dem Carl-von-Noorden-Platz ein Halteverbotsschild oder ein Fußgängerzonenschild aufzustellen.
Begründung
Der Carl-von-Noorden-Platz ist für die Öffentlichkeit vorgesehen und im städtischen Eigentum und nicht als Parkfläche ausgewiesen, weshalb er auch abgepollert ist. Jedoch wird dort regelmäßig geparkt, da die dafür vorgesehenen Poller nicht eingesteckt sind. Die Maßnahme ist erforderlich, damit die Ordnungskräfte das Falschparken sanktionieren können. Diese Situation wurde immer schlimmer, dass sogar die Hauseingänge zu den ansässigen Büros zugeparkt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Oktober 2022OFOF 569/5Carl-von-Noorden-Platz: ein Halteverbotsschild oder Fußgängerzonen-Schild aufstellenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. November 2022Sie sind hierOMOM 3047Carl-von-Noorden-Platz: ein Halteverbotsschild oder Fußgängerzonenschild aufstellenDirektanregung
- 10. März 2023Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 649Carl-von-Noorden-Platz: ein Halteverbotsschild oder Fußgängerzonenschild aufstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-4