Carl-von-Noorden-Platz: ein Halteverbotsschild oder Fußgängerzonen-Schild aufstellen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Aufstellung eines Halteverbotsschildes oder Fußgängerzonen-Schildes auf dem Carl-von-Noorden-Platz, um das Falschparken zu verhindern. Dies ist notwendig, da der Platz nicht als Parkfläche ausgewiesen ist und die Ordnungskräfte die Situation nicht ausreichend kontrollieren können.
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Carl-von-Noorden-Platz — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.09.2026.
- Die Heinrich-Hoffmann-Schule muss ihr Gebäude am Universitätsklinikum verlassen. Als neuer – von Schule und Magistrat fa24.09.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Carl-von-Noorden-Platz per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf dem Carl-von-Noorden-Platz Halteverbotsschild oder Fußgängerzonen-Schild aufzustellen.
Begründung
Der Carl-von-Noorden-Platz ist für die Öffentlichkeit vorgesehen und im städtischen Eigentum, nicht als Parkfläche ausgewiesen und deshalb auch abgepollert. Jedoch wird dort regelmäßig geparkt, da die dafür vorgesehenen Poller nicht eingesteckt sind. Die Maßnahme ist erforderlich, damit die Ordnungskräfte das Falschparken sanktionieren können. Diese Situation wurde immer schlimmer, dass sogar die Hauseingänge zu den ansässigen Büros zugeparkt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Oktober 2022Sie sind hierOFOF 569/5Carl-von-Noorden-Platz: ein Halteverbotsschild oder Fußgängerzonen-Schild aufstellenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. November 2022OMOM 3047Carl-von-Noorden-Platz: ein Halteverbotsschild oder Fußgängerzonenschild aufstellenDirektanregung
- 10. März 2023Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 649Carl-von-Noorden-Platz: ein Halteverbotsschild oder Fußgängerzonenschild aufstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen AfD (= Ablehnung)