Bahnhofsviertel VI: Mülltonnen gehören nicht auf die Straße
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der Abfallsatzung im Bahnhofsviertel sicherzustellen. Dies ist notwendig, um das Müllproblem in diesem Gebiet zu lösen und die Sauberkeit der Gehwege zu gewährleisten.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass im Bahnhofsviertel private und gewerbliche Mülltonnen im öffentlichen Raum nicht für längerer Zeit auf den Gehwegen herumstehen und die Abfallsatzung der Stadt eingehalten wird.
Außerdem wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Von wann bis wann dürfen private und gewerbliche Mülltonnen auf öffentlichen Flächen abgestellt bzw. bereitgestellt werden?
- Welche Konsequenzen erfolgen derzeit beim Verstoß gegen die Abfallsatzung?
- Werden bei Verstoß Ordnungswidrigkeitsanzeigen gestellt? Falls ja, von wem?
- Wie hoch fällt das Bußgeld aus?
- Kontrolliert die Stadt den Verstoß gegen die Abfallsatzung im Bahnhofsviertel? Falls ja, wann und in welchen zeitlichen Abständen?
Begründung
Das Müllproblem im Bahnhofsviertel ist bekannt. Eine Ursache für den herumliegenden Müll sind die privaten und gewerblichen Mülltonnen, die teilweise tagelang auf der Straße bzw. den Gehwegen herumstehen. Dies hat zum einen zur Folge, dass diese Mülltonnen von Personen zerwühlt werden. Dabei fällt Müll auf die Straße oder die ganze Mülltonne wird umgekippt (siehe Bild). Zum anderen legen Passanten unrechtmäßig weiteren Müll in die Tonnen ein. Dies bringt die Tonnen zum Überlaufen und auch so landet weiterer Müll auf den Gehwegen. Laut der gültigen Abfallsatzung der Stadt Frankfurt gilt: § 10 Standplätze und Transportwege für Abfallbehälter, Absatz 4: "Die Bereitstellung muss jeweils so geschehen, dass Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrzeuge weder behindert noch gefährdet werden. Die Behälter sind nach der Leerung unverzüglich auf das angeschlossene Grundstück zurückzubringen." Hiergegen wird regelmäßig verstoßen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Oktober 2022OFOF 660/1Bahnhofsviertel VI: Mülltonnen gehören nicht auf die StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 1. November 2022Sie sind hierOMOM 3029Bahnhofsviertel VI: Mülltonnen gehören nicht auf die StraßeDirektanregung
- 23. Januar 2023STST 250Bahnhofsviertel VI: Mülltonnen gehören nicht auf die StraßeStellungnahme
- 6. März 2023Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 602Bahnhofsviertel VI: Mülltonnen gehören nicht auf die StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats