Turnhalle Günderrodeschule/Saalbau Gallus: Kapazitätserweiterung
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Kapazitäten der Turnhalle an der Günderrodeschule zu erweitern, um den steigenden Bedarf durch mehr Schülerinnen und Schüler zu decken. Dies ist notwendig, um weiterhin Sportunterricht anbieten zu können.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, für die Günderrodeschule mehr Turnhallenkapazitäten zu schaffen. Ideal wäre für die Schule und die Vereine, die die Halle direkt am Saalbau Gallus nachmittags und abends nutzen, ein zweites Stockwerk. Sollte dies aus statischen Gründen nicht möglich sein, so soll zumindest die Möglichkeit geschaffen werden, die aktuelle Halle mit Hilfe einer Trennwand in zwei Bereiche zu teilen. Dafür muss die entsprechende, herunterlassbare Trennwand eingebaut werden.
Begründung
Die Turnhalle wird bereits jetzt durch die Schule rund um die Uhr belegt. Die Belegung geht nur dadurch auf, dass jeweils zwei Klassen der Günderrodeschule zum Schwimmunterricht fahren. Wenn die Schule wie von der Stadt vorgesehen weiterhin mehr Schülerinnen und Schüler aufnehmen muss, kann diesen dann kein Sportunterricht angeboten werden, wenn die Hallenkapazität nicht erweitert wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. September 2022OFOF 646/1Turnhalle Günderrodeschule/Saalbau Gallus: KapazitätserweiterungOrtsbeiratsantrag · CDU
- 1. November 2022Sie sind hierOMOM 3020Turnhalle Günderrodeschule/Saalbau Gallus: KapazitätserweiterungDirektanregung
- 10. März 2023Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 669Turnhalle Günderrodeschule/Saalbau Gallus: KapazitätserweiterungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats