Turnhalle Günderrodeschule/Saalbau Gallus: Kapazitätserweiterung
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Erweiterung der Turnhallenkapazitäten an der Günderrodeschule, um den steigenden Bedarf durch mehr Schülerinnen und Schüler zu decken. Dies soll durch den Bau eines zweiten Stockwerks oder durch die Installation einer Trennwand in der bestehenden Halle geschehen.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen:
Der Magistrat wird gebeten für die Günderrodeschule mehr Turnhallenkapazitäten zu schaffen. Ideal wäre für die Schule und die Vereine, die die Halle direkt am Saalbau Gallus nachmittags und abends nutzen ein zweites Stockwerk. Sollte dies aus statischen Gründen nicht möglich sein, so soll zumindest die Möglichkeit geschaffen werden, die aktuelle Halle mit Hilfe einer Trennwand in zwei Bereiche zu teilen. Dafür muss die entsprechende, herunterlassbare, Trennwand eingebaut werden.
Begründung
Die Turnhalle wird bereits jetzt durch die Schule rund um die Uhr belegt. Die Belegung geht nur dadurch auf, dass jeweils zwei Klassen der Günderrodeschule zum Schwimmunterricht fahren. Wenn die Schule wie von der Stadt vorgesehen weiterhin mehr Schülerinnen und Schüler aufnehmen muss, kann diesen dann kein Sportunterricht angeboten werden, wenn die Hallenkapazität nicht erweitert wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. September 2022Sie sind hierOFOF 646/1Turnhalle Günderrodeschule/Saalbau Gallus: KapazitätserweiterungOrtsbeiratsantrag · CDU
- 1. November 2022OMOM 3020Turnhalle Günderrodeschule/Saalbau Gallus: KapazitätserweiterungDirektanregung
- 10. März 2023Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 669Turnhalle Günderrodeschule/Saalbau Gallus: KapazitätserweiterungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme