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Verteilerkästen zu Ladestationen - Projekt der Telekom zum Ausbau der Infrastruktur für EMobilität in Frankfurt unterstützen

Vorlagentyp: OM
23 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2998 entstanden aus Vorlage: OF 575/1 vom 24.03.2018

Betreff: Verteilerkästen zu Ladestationen - Projekt der Telekom zum Ausbau der Infrastruktur für E-Mobilität in Frankfurt unterstützen Bereits im November 2017 wurde in Fachkreisen bekannt, dass die Deutsche Telekom plant, mit Hilfe ihrer grauen Verteilerkästen ein flächendeckendes Ladenetz für E-Fahrzeuge aufzubauen. Mit der Umrüstung soll im Sommer 2018 begonnen werden und sie soll ca. 300 Mio. Euro kosten. Aufgrund der Lage der Verteilerkästen im öffentlichen Raum, benötigt die Telekom hierzu die Unterstützung der Kommunen, da es um Parkraum an den Ladestationen und Sondernutzungsrechte geht. Von 380.000 Verteilerkästen deutschlandweit hält die Telekom 12.000 als geeignet; die Eignung wird beeinflusst von der Lage zum Bordstein u. Ä. Mit diesem Angebot würde die Zahl der Ladestationen in Deutschland circa verdoppelt. Prototypen dieser Verteilerkästen/Ladestationen gibt es bereits am Olympiaturm in München und in Wittenburg. Wie in der Presse berichtet wurde, sollen die lokalen Versorger die Stromversorgung und Abrechnung übernehmen. Das Vorhaben der Telekom wird dadurch erleichtert, dass die Verteilerkästen ("Kabelverzweiger") der neuen Generation bereits alle mit einer Stromversorgung ausgestattet sind. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. mit der Telekom in Verbindung zu treten und mit dem Unternehmen abzustimmen, wie viele Verteilerkästen in Frankfurt umgerüstet werden können; 2. in Kooperation mit der Telekom die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass möglichst viele Verteilerkästen im Frankfurter Straßenraum zu Ladestationen umgerüstet werden können (Sondernutzungserlaubnis/Parkplatzreservierung an Ladesäulen u. Ä .); 3. die Verfügbarkeit von Fördermitteln des Bundes und Landes für diese Maßnahme zu prüfen, wenn der Stadt als Kooperationspartnerin Kosten entstehen.

Begründung: Die fehlenden Ladestationen für E-Fahrzeuge waren auch ein Thema, das von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an der vom Ortsbeirat 1 initiierten Verkehrsanhörung im Gallus Theater im November 2017 angesprochen wurde. Dass der "hinkende" Ausbau des Ladenetzes dazu führt, dass der Umbau des Kfz-Bestandes hin zu mehr E-Fahrzeugen stockt, ist bekannt. Insofern sind solche Initiativen zu begrüßen und von der Stadt zu unterstützen. Informationen und Presse dazu: - https://www.golem.de/news/elektromobilitaet-telekom-baut-12-000-ladestationen-au s-verteilerkaesten-1803-133133.html; - https://www.heise.de/newsticker/meldung/Elektroautos-Telekom-will-ab-Sommer-Vert eilerkaesten-zu-Ladestationen-aufruesten-3986624.html; - https://www.wiwo.de/planspiele-der-telekom-verteilerkaesten-koennten-ladestation en-werden/20561684.html. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. März 2018OFOF 575/1Verteilerkästen zu Ladestationen - Projekt der Telekom zum Ausbau der Infrastruktur für EMobilität in Frankfurt unterstützen -Ortsbeiratsantrag · U.B.
  2. 10. April 2018Sie sind hier
    OMOM 2998Verteilerkästen zu Ladestationen - Projekt der Telekom zum Ausbau der Infrastruktur für EMobilität in Frankfurt unterstützen
    Direktanregung
  3. 3. September 2018Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1746Verteilerkästen zu Ladestationen - Projekt der Telekom zum Ausbau der Infrastruktur für E-Mobilität in Frankfurt unterstützenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 24 · 14.08.2018
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 31

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