Umrüstung Straßenbeleuchtung auf LED
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Straßenbeleuchtung in Nieder-Erlenbach auf LED-Technologie umzustellen, um Energie zu sparen und die Lichtverschmutzung zu reduzieren. Dies ist besonders in Anbetracht der steigenden Energiekosten von Bedeutung.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Umrüstung der Straßenbeleuchtung in Nieder-Erlenbach auf energiesparende LED- Technologie zügig weiterzuführen. Es sind nach wie vor viele Straßenzüge mit herkömmlicher Technik ausgestattet.
Begründung
Der sukzessive Umbau der Straßenlaternen auf energiesparende LED-Technik ist im Hinblick auf den deutlich niedrigeren Energieverbrauch und die damit einhergehenden Stromkosten, die reduzierte Lichtverschmutzung sowie eine geringere Lichtabstrahlung in Vorgärten und Hausfenstern zu priorisieren. Gerade in den jetzigen Zeiten mit explodierenden Energiekosten sollte dieses vonseiten des Magistrats vorrangig umgesetzt werden. Auch in Nieder-Erlenbach ist noch viel Potenzial vorhanden, um eine vorbildliche Beleuchtungsstrategie zu realisieren, die darüber hinaus auch noch durch Bund und Länder in verschiedenen Programmen gefördert wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Oktober 2022OFOF 96/13Umrüstung Straßenbeleuchtung auf LEDOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 1. November 2022Sie sind hierOMOM 2987Umrüstung Straßenbeleuchtung auf LEDDirektanregung
- 20. Februar 2023Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 502Umrüstung Straßenbeleuchtung auf LEDStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats