Umrüstung Straßenbeleuchtung auf LED
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main plant, die Straßenbeleuchtung auf energiesparende LED-Leuchten umzustellen, um Energie zu sparen und die Umwelt zu schonen. Dies betrifft auch den Stadtteil Nieder-Erlenbach, wo der Austausch der herkömmlichen elektrischen Leuchten angestrebt wird. Für 2023 sind Fördermittel für den Austausch von rund 3000 LED-Leuchten vorgesehen.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Stadt Frankfurt am Main leistet unter anderem mit dem turnusmäßigen Tausch der Leuchten auf energiesparende LED-Leuchten im Stadtgebiet schon jetzt einen enormen Beitrag zur Energieeinsparung. In Nieder-Erlenbach gibt es zwar keine Gasbeleuchtung mehr, allerdings noch die "herkömmlichen" elektrischen Leuchten. Entscheidend für den Zeitpunkt eines Austauschs ist neben anderen Faktoren auch das Alter der Leuchtenköpfe. Vor diesem Hintergrund kann der Magistrat einzelne Stadtteile nicht bevorzugen. Natürlich ist der Magistrat aber bestrebt, den Umbau auch in Nieder-Erlenbach voranzutreiben. Für das Jahr 2023 ist geplant, für rund 3000 LED-Leuchten die entsprechenden Fördermittel zu beantragen. Überdies leistet die Stadt Frankfurt am Main mit dem turnusmäßigen Tausch der Leuchten auf energiesparende LED-Leuchten weiterhin einen Beitrag zur Energieeinsparung. Im Zuge des turnusmäßigen Tauschs werden LED-Leuchten verbaut, die mit ihrer warmen Farbtemperatur nicht nur ästhetisch ansprechender sind, sondern auch weniger Insekten anziehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Oktober 2022OFOF 96/13Umrüstung Straßenbeleuchtung auf LEDOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 1. November 2022OMOM 2987Umrüstung Straßenbeleuchtung auf LEDDirektanregung
- 20. Februar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 502Umrüstung Straßenbeleuchtung auf LEDStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab