Blitzer L 3008
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, ein fest installiertes Blitzgerät an der L 3008 aufzustellen, um Geschwindigkeitsvergehen und das Überfahren roter Ampeln zu ahnden. Dies ist notwendig, da die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern durch überhöhte Geschwindigkeiten und das Ignorieren von Ampeln gefährdet ist.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Stadt Bad Vilbel bei Hessen Mobil die Aufstellung eines fest installierten Blitzgeräts in Höhe der Fußgängerampelanlage an der L 3008 zu erwirken. Zudem soll geprüft werden, ob dieses Blitzgerät sowohl Geschwindigkeitsvergehen als auch das Überfahren einer roten Ampel ahnden kann.
Begründung
In den vergangenen Wochen und Monaten mehren sich die Berichte von besorgten Bürgerinnen und Bürgern, die feststellten, dass Autofahrer mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit auf der L 3008 fahren und entweder noch bei "Orange" die Ampel überfahren oder gar die rote Ampel ignorieren. Insbesondere das Ignorieren der roten Ampel ist schon bei der regulär erlaubten Geschwindigkeit ein lebensbedrohliches Risiko für Fußgänger und Radfahrer. Aus diesem Grund wäre ein Blitzgerät an dieser Stelle eine gute Möglichkeit, entsprechende Vorfälle zu ahnden und auch aus präventiven Gründen, um der Situation Einhalt zu gebieten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Oktober 2022OFOF 95/13Blitzer L 3008Ortsbeiratsantrag · CDU
- 1. November 2022Sie sind hierOMOM 2986Blitzer L 3008Direktanregung
- 27. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 377Blitzer L 3008Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats