Einrichtung einer Halteverbotszone im nördlichen Bereich der Straße Im Klausenstück
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Bonifatiuspark — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.06.2026.
- Maßnahmen aus dem Entsiegelungskonzept vorstellen19.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Entsiegelungskonzept13.04.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Fitnessecke im Bonifatiuspark23.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2937 entstanden aus Vorlage: OF 270/12 vom 24.02.2018
Betreff: Einrichtung einer Halteverbotszone im nördlichen Bereich der Straße Im Klausenstück Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass im nördlichen Bereich der Straße Im Klausenstück von der Linksabbiegung zu den Häusern Nr. 26 usw. bis zur Einmündung in den Crutzenkirchweg vor dem Bonifatiuspark auf der westlichen Seite eine Halteverbotszone eingerichtet wird.
Begründung: Im oben beschriebenen Bereich der Straße Im Klausenstück wird regelmäßig auf beiden Seiten geparkt. Das führt dazu, dass der Gehweg auf der westlichen Seite durch parkende Autos so stark eingeschränkt wird, dass z. B. mit einem Kinderwagen kein Durchkommen mehr möglich ist. Stehen die Autos aber weitgehend auf der Straße und auf der anderen Straßenseite stehen auch Autos, so kommen normale Pkw nur mit Mühe, Krankenwagen oder gar die Feuerwehr gar nicht mehr durch die verbleibende Gasse. Eine Halteverbotszone (und natürlich die Einhaltung des Halteverbots) auf der westlichen Straßenseite würde das Problem lösen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Februar 2018OFOF 270/12Einrichtung einer Halteverbotszone im nördlichen Bereich der Straße Im KlausenstückOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. März 2018Sie sind hierOMOM 2937Einrichtung einer Halteverbotszone im nördlichen Bereich der Straße Im KlausenstückDirektanregung
- 8. Juni 2018Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1045Einrichtung einer Halteverbotszone im nördlichen Bereich der Straße Im KlausenstückStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats