Einrichtung einer Halteverbotszone im nördlichen Bereich der Straße Im Klausenstück
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Bonifatiuspark — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.06.2026.
- Maßnahmen aus dem Entsiegelungskonzept vorstellen19.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Entsiegelungskonzept13.04.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Fitnessecke im Bonifatiuspark23.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Bonifatiuspark per E-MailBegründung
im nördlichen Bereich der Straße Im Klausenstück Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass im nördlichen Bereich der Straße "Im Klausenstück" von der Linksabbiegung zu den Häusern Nr. 26 usw. bis zur Einmündung in den "Crutzenkirchweg" vor dem Bonifatiuspark auf der westlichen Seite eine Halteverbotszone eingerichtet wird. Begründung: Im oben beschriebenen Bereich der Straße "Im Klausenstück" wird regelmäßig auf beiden Seiten geparkt. Das führt dazu, dass der Gehweg auf der westlichen Seite durch parkende Autos so stark eingeschränkt wird, dass z.B. mit einem Kinderwagen kein Durchkommen mehr möglich ist. Stehen die Autos aber weitgehend auf der Straße und auch auf der anderen Straßenseite stehen Autos, so kommen normale PKW nur mit Mühe, Krankenwagen oder gar die Feuerwehr gar nicht mehr durch die verbleibende Gasse. Eine Halteverbotszone (und natürlich die Einhaltung des Halteverbots) auf der westlichen Straßenseite würde das Problem lösen.
Inhalt
Antrag vom 24.02.2018, OF 270/12
Betreff: Einrichtung einer Halteverbotszone im nördlichen Bereich der Straße Im Klausenstück Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass im nördlichen Bereich der Straße "Im Klausenstück" von der Linksabbiegung zu den Häusern Nr. 26 usw. bis zur Einmündung in den "Crutzenkirchweg" vor dem Bonifatiuspark auf der westlichen Seite eine Halteverbotszone eingerichtet wird.
Begründung: Im oben beschriebenen Bereich der Straße "Im Klausenstück" wird regelmäßig auf beiden Seiten geparkt. Das führt dazu, dass der Gehweg auf der westlichen Seite durch parkende Autos so stark eingeschränkt wird, dass z.B. mit einem Kinderwagen kein Durchkommen mehr möglich ist. Stehen die Autos aber weitgehend auf der Straße und auch auf der anderen Straßenseite stehen Autos, so kommen normale PKW nur mit Mühe, Krankenwagen oder gar die Feuerwehr gar nicht mehr durch die verbleibende Gasse. Eine Halteverbotszone (und natürlich die Einhaltung des Halteverbots) auf der westlichen Straßenseite würde das Problem lösen.Beratung im Ortsbeirat: 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Februar 2018Sie sind hierOFOF 270/12Einrichtung einer Halteverbotszone im nördlichen Bereich der Straße Im KlausenstückOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. März 2018OMOM 2937Einrichtung einer Halteverbotszone im nördlichen Bereich der Straße Im KlausenstückDirektanregung
- 8. Juni 2018Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1045Einrichtung einer Halteverbotszone im nördlichen Bereich der Straße Im KlausenstückStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, 1 SPD, LINKE. und BFF gegen 3 SPD, GRÜNE und 1 FDP (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung)