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Einrichtung einer Halteverbotszone im nördlichen Bereich der Straße Im Klausenstück

Vorlagentyp: OFCDU
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

im nördlichen Bereich der Straße Im Klausenstück Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass im nördlichen Bereich der Straße "Im Klausenstück" von der Linksabbiegung zu den Häusern Nr. 26 usw. bis zur Einmündung in den "Crutzenkirchweg" vor dem Bonifatiuspark auf der westlichen Seite eine Halteverbotszone eingerichtet wird. Begründung: Im oben beschriebenen Bereich der Straße "Im Klausenstück" wird regelmäßig auf beiden Seiten geparkt. Das führt dazu, dass der Gehweg auf der westlichen Seite durch parkende Autos so stark eingeschränkt wird, dass z.B. mit einem Kinderwagen kein Durchkommen mehr möglich ist. Stehen die Autos aber weitgehend auf der Straße und auch auf der anderen Straßenseite stehen Autos, so kommen normale PKW nur mit Mühe, Krankenwagen oder gar die Feuerwehr gar nicht mehr durch die verbleibende Gasse. Eine Halteverbotszone (und natürlich die Einhaltung des Halteverbots) auf der westlichen Straßenseite würde das Problem lösen.

Inhalt

Antrag vom 24.02.2018, OF 270/12

Betreff: Einrichtung einer Halteverbotszone im nördlichen Bereich der Straße Im Klausenstück Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass im nördlichen Bereich der Straße "Im Klausenstück" von der Linksabbiegung zu den Häusern Nr. 26 usw. bis zur Einmündung in den "Crutzenkirchweg" vor dem Bonifatiuspark auf der westlichen Seite eine Halteverbotszone eingerichtet wird.

Begründung: Im oben beschriebenen Bereich der Straße "Im Klausenstück" wird regelmäßig auf beiden Seiten geparkt. Das führt dazu, dass der Gehweg auf der westlichen Seite durch parkende Autos so stark eingeschränkt wird, dass z.B. mit einem Kinderwagen kein Durchkommen mehr möglich ist. Stehen die Autos aber weitgehend auf der Straße und auch auf der anderen Straßenseite stehen Autos, so kommen normale PKW nur mit Mühe, Krankenwagen oder gar die Feuerwehr gar nicht mehr durch die verbleibende Gasse. Eine Halteverbotszone (und natürlich die Einhaltung des Halteverbots) auf der westlichen Straßenseite würde das Problem lösen.Beratung im Ortsbeirat: 12

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Februar 2018Sie sind hier
    OFOF 270/12Einrichtung einer Halteverbotszone im nördlichen Bereich der Straße Im Klausenstück
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 16. März 2018OMOM 2937Einrichtung einer Halteverbotszone im nördlichen Bereich der Straße Im KlausenstückDirektanregung
  3. 8. Juni 2018Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1045Einrichtung einer Halteverbotszone im nördlichen Bereich der Straße Im KlausenstückStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 12
Sitzung 20 · 16.03.2018
TO I, TOP 11
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 2937 2018 Die Vorlage OF 270/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDU1 SPDLinkeBFF
Ablehnung:
3 SPDGrüne1 FDP
Enthaltung:
1 FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, 1 SPD, LINKE. und BFF gegen 3 SPD, GRÜNE und 1 FDP (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

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