Iranischer Garten
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Neues zu Sudermannstraße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 08.07.2004, OM 2937 entstanden aus Vorlage: OF 976/9 vom 23.06.2004
Betreff: Iranischer Garten In der Ortsbeiratssitzung vom 03.06.2004 wurden unter Anwesenheit mehrerer Vertreter städtischer Ämter der Stadt Frankfurt erste geometrische Pläne für die Errichtung eines "Iranischen Gartens" vorgestellt. Dieser soll unmittelbar an das sich im Bau befindliche Iranische Generalkonsulat anschließen und bis an die Platenstraße reichen. Der Ortsbeirat steht einer Aufwertung des Geländes und seiner Nutzung für die Öffentlichkeit prinzipiell positiv gegenüber. Da der Ortsbeirat laut Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gleichwohl ein Entscheidungs-/Mitbestimmungsrecht für diese Grünfläche hat, wird eine interfraktionelle Arbeitsgruppe gebildet, die die erforderlichen Vorschläge für Detailpunkte wie zum Beispiel Zaunhöhe, Teehaus, Öffnungszeiten und so weiter ausarbeitet. Die Punkte sollen nach Möglichkeit zur nächsten Sitzung des Ortsbeirates eingebracht werden. Der Magistrat wird daher aufgefordert, 1. dem Liegenschaftsamt erst dann einen Vertragsabschluss mit dem Iranischen Generalkonsulat zu gestatten, wenn die endgültige Stellungnahme des Ortsbeirates vorliegt; 2. die verbindlichen Pläne (mit Maßangaben) den Ortsbeiratsfraktionen umgehend als Beratungsgrundlage zur Verfügung zu stellen. 3. Unabhängig von der noch folgenden Detailplanung sind folgende Punkte unabdingbar: - Der "Iranische Garten" wird wie der "Chinesische Garten" eingezäunt, jedoch mit zwei Zugängen. Einen von der Platenstraße und einen von der Raimundstraße. - Für die Errichtung des geplanten "Teehauses" wird eine Ausnahmegenehmigung erteilt. - Für weitere Baupläne - auch in zukünftigen Jahren - wird keine Baugenehmigung erteilt. Das Gelände darf unter keinen Umständen zu einem "exterritorialen" Gebiet erklärt werden. Es muss sichergestellt werden, dass die Anlage für alle Zeiten eine öffentliche Grünfläche - und somit für die Öffentlichkeit zugänglich - bleibt. Im Falle eines Verkaufs der im Eigentum der Stadt Frankfurt befindlichen Flächen ist ein Rückerwerbsrecht grundbuchlich zu sichern. - Für das Aufstellen irgendwelcher Verkaufs- oder Infostände in und um den Garten, werden (auch für zukünftige Beantragungen) keine Genehmigungen erteilt. - Der Verbindungsweg zwischen der Raimundstraße und der Sudermannstraße wird so gestaltet, dass er nicht von motorisierten Fahrzeugen benutzt werden kann. - Die Nutzung des Geländes als öffentlicher Garten und des Gebäudes als Teehaus ist festzuschreiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Juli 2004Sie sind hierOMOM 2937Iranischer GartenDirektanregung
- 4. November 2004Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1111Iranischer GartenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.