Gefährliche Verkehrssituation an der Kreuzung Kurhessenstraße/Am Weißen Stein durch Wendemanöver
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu prüfen, um gefährliche Wendemanöver von Pkw-Fahrern an der Kreuzung Kurhessenstraße/Am Weißen Stein zu verhindern. Ziel ist es, die Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger zu erhöhen, während die Zufahrt zu angrenzenden Häusern gewährleistet bleibt.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, wie es möglich ist, zu verhindern, dass Pkw-Fahrer Wendemanöver auch auf Fahrradstreifen und Bürgersteigen trotz durchgezogener Straßenmarkierung in Kreuzungsnähe durchführen.
Bei den Maßnahmen ist zu beachten, dass die Zufahrt zu den angrenzenden Häusern möglich ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. September 2022OFOF 353/9Gefährliche Verkehrssituation an der Kreuzung Kurhessenstraße/Am Weißen Stein durch WendemanöverOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. Oktober 2022Sie sind hierOMOM 2922Gefährliche Verkehrssituation an der Kreuzung Kurhessenstraße/Am Weißen Stein durch WendemanöverDirektanregung
- 27. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 355Gefährliche Verkehrssituation an der Kreuzung Kurhessenstraße/Am Weißen Stein durch WendemanöverStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats