Gefährliche Verkehrssituation an der Kreuzung Kurhessenstraße/Am Weißen Stein durch Wendemanöver
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, dass der Magistrat prüft, wie gefährliche Wendemanöver an der Kreuzung Kurhessenstraße/Am Weißen Stein verhindert werden können. Ziel ist es, die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu erhöhen.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten,
wie es möglich ist, zu verhindern, dass PKW-Fahrer Wendemanöver auch auf Fahrradstreifen und Bürgersteigen trotz durchgezogener Straßenmarkierung in Kreuzungsnähe durchführen.
Der Ortsbeirat bitte zu prüfen,
- ob eine Sicherung/Abgrenzung des Bürgersteigs durch Gitter oder
- rot markierte und durch bauliche Trennung abgetrennte Fahrradwege, beispielsweise durch rot-weiße Leitpfosten, oder
- Rückbau der zwei Fahrspuren in eine umsetzbar ist.
Bei den Maßnahmen ist zu beachten, dass die Zufahrt zu den angrenzenden Häusern möglich ist.
Begründung
Gerne mündlich
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. September 2022Sie sind hierOFOF 353/9Gefährliche Verkehrssituation an der Kreuzung Kurhessenstraße/Am Weißen Stein durch WendemanöverOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. Oktober 2022OMOM 2922Gefährliche Verkehrssituation an der Kreuzung Kurhessenstraße/Am Weißen Stein durch WendemanöverDirektanregung
- 27. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 355Gefährliche Verkehrssituation an der Kreuzung Kurhessenstraße/Am Weißen Stein durch WendemanöverStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme