Anbringen von Hinweisschildern auf das St. Katharinen- und Weißfrauenstift in Oberrad
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2919 entstanden aus Vorlage: OF 779/5 vom 22.02.2018
Betreff: Anbringen von Hinweisschildern auf das St. Katharinen- und Weißfrauenstift in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, vor dem jeweiligen Beginn der Liegenschaft Goldbergweg 85, in der das St. Katharinen- und Weißfrauenstift, eine Seniorenwohnanlage im Verbund mit Pflegeheim, beheimatet ist, Verkehrsschilder aufzustellen, die auf die Seniorenwohnanlage hinweisen.
Begründung: Bewohnerinnen und Bewohner des St. Katharinen- und Weißfrauenstifts haben sich beklagt, dass vor der Liegenschaft Goldbergweg 85, in der das St. Katharinen- und Weißfrauenstift, eine Seniorenwohnanlage im Verbund mit Pflegeheim, beheimatet ist, immer häufiger Geschwindigkeitsübertretungen zu beklagen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Februar 2018OFOF 779/5Anbringen von Hinweisschildern auf das St. Katharinen- und Weißfrauenstift in OberradOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. März 2018Sie sind hierOMOM 2919Anbringen von Hinweisschildern auf das St. Katharinen- und Weißfrauenstift in OberradDirektanregung
- 8. Juni 2018Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1074Anbringen von Hinweisschildern auf das St. Katharinen- und Weißfrauenstift in OberradStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats