Anbringen von Hinweisschildern auf das St. Katharinen- und Weißfrauenstift in Oberrad
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Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1074
Betreff: Anbringen von Hinweisschildern auf das St. Katharinen- und Weißfrauenstift in Oberrad Die vom Ortsbeirat angeregte Beschilderung ist in der Straßenverkehrs-Ordnung nicht vorgesehen und kann daher nicht angebracht werden. Der Anregung kann daher leider nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Februar 2018OFOF 779/5Anbringen von Hinweisschildern auf das St. Katharinen- und Weißfrauenstift in OberradOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. März 2018OMOM 2919Anbringen von Hinweisschildern auf das St. Katharinen- und Weißfrauenstift in OberradDirektanregung
- 8. Juni 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1074Anbringen von Hinweisschildern auf das St. Katharinen- und Weißfrauenstift in OberradStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab