Parkplatzregeln in reinen Wohnstraßen prüfen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Parksituation in reinen Wohnstraßen zu prüfen und gegebenenfalls die Straßen mit Verkehrszeichen 315 auszustatten. Dies geschieht aufgrund des hohen Parkdrucks und der Beschwerden der Anwohner über Verwarnungen für das Parken auf den Fußwegen. Ziel ist es, eine faire Lösung für alle Verkehrsteilnehmer zu finden.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Parksituation und die aktuelle Verwarnaktion, insbesondere in reinen Wohnstraßen, zu prüfen und gegebenenfalls die Straßen mit Verkehrszeichen 315 auszustatten. Auch in Wohnstraßen herrscht ein hoher Parkdruck. Die Anwohnerinnen und Anwohner parken ihre Autos häufig schon seit vielen Jahren beidseits halbseitig auf den Fußwegen ohne Beeinträchtigung der Fußgängerinnen und Fußgänger sowie des fahrenden Verkehrs. Dies wurde jahrzehntelang unter Beibehalt eines fairen Nebeneinanders aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer und reibungslosen Ablaufs aller Verkehre akzeptiert. In den letzten Monaten kam es zu vielen Beschwerden, weil dieses Parken plötzlich mit einer Verwarnung und 55 Euro Strafe versehen wurde. Diese Strafe umfasst Parken auf dem Gehweg ohne Behinderung anderer Teilnehmerinnen und Teilnehmer! Teils wurde in diesen Straßen eine Seite mit dem Verkehrszeichen 315 versehen, welches Parken auf dem Fußweg erlaubt, die andere Seite jedoch nicht, sodass viele Parkplätze ohne Not entfallen. Bei den Anwohnerinnen und Anwohnern herrscht großes Unverständnis, Ärger und ein Gefühl der Willkür aufgrund der Verwarnungen.
Begründung
In den Wohngebieten herrscht ein hoher Parkdruck, der durch Nachverdichtung noch zunimmt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. September 2022OFOF 340/9Parkplatzregeln in reinen Wohnstraßen prüfenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 13. Oktober 2022Sie sind hierOMOM 2912Parkplatzregeln in reinen Wohnstraßen prüfenDirektanregung
- 27. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 359Parkplatzregeln in reinen Wohnstraßen prüfenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats