Parkplatzregeln in reinen Wohnstraßen prüfen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Prüfung der Parksituation in reinen Wohnstraßen, da dort ein hoher Parkdruck herrscht. Die Anwohner*innen sind verunsichert durch plötzliche Verwarnungen und Strafen für das Parken auf Gehwegen, was zuvor akzeptiert wurde. Ziel ist es, eine faire Regelung für alle Verkehrsteilnehmer*innen zu finden.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Parksituation und die aktuelle Verwarn Aktion, insbesondere in reinen Wohnstraßen, zu prüfen. Auch in Wohnstraßen herrscht ein hoher Parkdruck. Die Anwohner*innen parken ihre Autos häufig schon seit vielen Jahren beidseits halbseitig auf den Fußwegen ohne Beeinträchtigung der Fußgänger*innen und des fahrenden Verkehrs. Dieses wurde jahrzehntelang unter Beibehalt eines fairen Nebeneinanders aller Verkehrsteilnehmer*innen und reibungslosen Ablauf aller Verkehre akzeptiert. In den letzten Monaten kam es zu vielen Beschwerden, weil dieses Parken plötzlich mit einer Verwarnung und 55 Euro Strafe versehen wurde. Diese Strafe umfasst Parken auf dem Gehweg ohne Behinderung anderer Teilnehmer*innen! Teils wurde in diesen Straßen eine Seite mit dem Verkehrszeichen 315 versehen, welches Parken auf dem Fußweg erlaubt, die andere Seite jedoch nicht, sodass viele Parkplätze ohne Not entfallen. Bei den Anwohner*innen herrscht großes Unverständnis, Ärger und ein Gefühl der Willkür aufgrund der Verwarnungen.
Begründung
In den Wohngebieten herrscht ein hoher Parkdruck, der durch Nachverdichtung noch zunimmt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. September 2022Sie sind hierOFOF 340/9Parkplatzregeln in reinen Wohnstraßen prüfenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 13. Oktober 2022OMOM 2912Parkplatzregeln in reinen Wohnstraßen prüfenDirektanregung
- 27. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 359Parkplatzregeln in reinen Wohnstraßen prüfenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung)